Seit heute Morgen gilt an allen Arbeitsplätzen im Kanton Schwyz eine Maskenpflicht. Für den Gewerbeverband ein vertretbarer, aber sehr plötzlicher Entscheid.
Maskenpflicht Arbeitsplatz
An Arbeitsplätzen in Innenräumen gilt seit Montag im Kanton Schwyz eine Maskenpflicht. - Keystone
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Wer heute Morgen zur Arbeit ging, musste unter Umständen das erste Mal eine Maske an den Arbeitsplatz mitbringen. Seit Montag gilt im Kanton Schwyz nämlich eine Maskenpflicht an allen Arbeitsplätzen in Innenräumen. Grund dafür sei, dass sich die bisher getroffenen Massnahmen im Kanton und auf Bundesebene nicht als ausreichend herausgestellt hätten.

Akzeptanz, aber keine Begeisterung

Von dem gestrigen Entscheid des Regierungsrats überrascht zeigt sich heute Heinz Theiler, Präsident des kantonalen Gewerbeverbands (KSGV). «Die Maskenpflicht kommt für uns sehr plötzlich», sagt er. Der Kanton habe lange zu wenig für den Ausbreitungsstopp des Virus getan und daher sehr schnell sehr viele Massnahmen beschlossen. Viele Betriebe mussten daher auch sehr kurzfristig Schutzmaterial organisieren, was nach einem Wochenende nicht ganz einfach war.

Maskenpflicht KSGV
Heinz Theiler ist Präsident des Kantonal-Schwyzerischen Gewerbeverbands (KSGV). - Keystone

Trotz dieser Kritik akzeptiert der Verband den Entscheid der Regierung. «Mit dem Entscheid des Kantons von gestern ist wenigstens endlich klar, was in puncto Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt», sagt Theiler. Solange diese Massnahme dazu beitrage, dass ein zweiter Lockdown verhindert werden kann, sei sie für den Verband durchaus auch sinnvoll.

Problemlose Umsetzung der Maskenpflicht

Aus diesem Grund geht Theiler auch davon aus, dass die Umsetzung der Maskenpflicht kaum auf Widerstand stossen wird. «Jeder Arbeitgeber und -nehmer hat ein Interesse daran, dass weitergearbeitet werden kann», so Theiler. Wer sich also dagegen wehrt, würde sich damit nur selber schaden.

Ob es durch die Maskenpflicht nun auch zu mehr Kontrollen in den Betrieben kommt, kann Theiler nicht sagen. «Der Kanton hat uns in dieser Hinsicht nicht informiert.»

Auf Nachfrage bei der Kantonspolizei Schwyz heisst es, dass trotz verschärften Massnahmen nicht verstärkt kontrolliert werden soll. Man wolle wie bisher Hinweisen auf Übertretungen nachgehen und nach Augenmass über mögliche Verzeigungen entscheiden. So bleiben also weiterhin die Arbeitgeber und -nehmer in der Pflicht, die Massnahmen umzusetzen.

Forderung nach einheitlichen Regeln

Trotz der klaren Vorgaben im Kanton wünscht sich auch Gewerbeverbandspräsident Theiler eine einheitliche Regelung durch den Bund. «Dann gelten für alle, auch für Arbeitgeber und -nehmer, die nicht im Kanton Schwyz wohnen, die gleichen Vorgaben». Ob diese Regelung auf Bundesebene in Kraft tritt, wird sich am Mittwoch zeigen. Dann will der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus informieren.

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