Einschreiben der Hunde in Rümlingen
Wie die Gemeinde Rümlingen mitteilt, müssen Hunde auf der Gemeindeverwaltung registriert werden.

Neue Hundehalter respektive neuzugezogene Hundehalter müssen sich persönlich auf der Gemeindeverwaltung melden, um den Hund zu registrieren. Die Gemeinde bittet den Impfausweis und Versicherungsnachweis Privathaftpflicht) mitzubringen. Die Hundegebühr pro Jahr beträgt: einmalige Einschreibgebühr 10 Franken, erster Hund 75 Franken. Für jeden weiteren Hund 100 Franken.
Bereits registrierte Hundebesitzer erhalten im Laufe des Monats Februar 2022 die jährliche Gebührenrechnung. Wichtig ist auch, der Gemeinde mitzuteilen, wenn man keinen Hund mehr hält. Die Gemeinde Rümlingen dankt für die Mithilfe.