Wie die Gemeinde Galgenen mitteilt, ist auf den Wahlzetteln zu den Kantonsratswahlen vom 3. März 2024 eine fehlerhafte Kandidatennummer aufgeführt.
Die Gemeindeverwaltung Galgenen in Siebnen.
Die Gemeindeverwaltung Galgenen in Siebnen. - Nau.ch / jpix.ch
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Auf den Wahlzetteln zu den Kantonsratswahlen vom 3. März 2024 ist auf dem Zettel der Liste Nummer eins, Sozialdemokratische Partei (SP), Grüne und Unabhängige – Galgenen, eine fehlerhafte Kandidatennummer aufgeführt.

Namentlich ist dem Kandidaten Norbert Hegner (1965, Schulleiter / Lehrer Sek I, Galgenen) auf dem Zettel die Kandidatennummer 01.02 zugeteilt.

Tatsächlich sollte die Nummer korrekt 01.03 lauten, wie es in der Newsmeldung der Gemeinde Galgenen vom 19. Januar 2024 und im Amtsblatt Nummer vier des Kantons Schwyz vom 26. Januar 2024 korrekt ausgewiesen wurde.

Auswertungstool hat die korrekte Kandidatennummer

Auf unveränderte Wahlzettel wird dies keinen Einfluss haben, da im Auswertungstool des Kantons («VeWork») die korrekte Kandidatennummer (01.03) eingerichtet ist.

Ebenso hat dieser Fehler keinen Einfluss auf die Listenstimmen der Liste eins insgesamt.

Die Bereinigungs- und Eingabeteams des Wahlbüros der Gemeinde Galgenen werden für den Wahlsonntag vom 3. März 2024 entsprechend instruiert und werden eine korrekte Erfassung der geänderten Wahlzettel sicherstellen.

Kandidatenname geht vor

An dieser Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass beim Panaschieren, Kumulieren oder bei der Verwendung der leeren Liste die Angabe lediglich einer Nummer ohne weitere Angabe zur kandidierenden Person grundsätzlich als ungültige Stimme gezählt werden muss, somit also der Name immer aufzuschreiben ist.

Hingegen ist die handschriftliche Aufführung eines Namens einer gültig zur Wahl vorgeschlagenen Person auch ohne die Notierung einer Kandidatennummer zulässig.

Grundsätzlich geht der Kandidatenname der Kandidatennummer immer vor.

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