In Altendorf SZ wurden am Dienstag zwei jugendliche E-Scooter-Fahrer angehalten. Ein Fahrer war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
E-Scooter-Fahrer gestoppt.
E-Scooter-Fahrer gestoppt. - Kantonspolizei Schwyz

Das Wichtigste in Kürze

  • In Altendorf SZ wurden am Dienstag zwei E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen.
  • Der E-Scooter eines 14-Jährigen, besass eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Eine 14-jährige E-Scooter-Fahrerin war nicht im Besitz eines Führerausweises.
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Am Dienstagnachmittag fielen der Kantonspolizei Schwyz um 14.15 Uhr auf der Churerstrasse in Altendorf zwei E-Scooter auf.

Während ein Lenker mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, befanden auf dem zweiten Fahrzeug gleich zwei Personen. Entsprechend wurden alle für eine Verkehrskontrolle angehalten.

Das Fahrzeug, welches von einem 14-jährigen Jugendlichen gelenkt wurde, stellte die Polizei sicher.

E-Scooter mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit

Die spätere Messung auf einer geeichten Prüfrolle ergab eine Höchstgeschwindigkeit von rund 50 km/h. Gemäss Hersteller weist das Gefährt eine Leistung von 2.1 kW auf.

Im öffentlichen Strassenverkehr hingegen sind lediglich E-Scooter zugelassen, welche über eine maximale Motorenleistung von 0.5 kW verfügen und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen.

Kantonspolizei Schwyz.
Kantonspolizei Schwyz. - Kantonspolizei Schwyz

Der Kontrollierte wird demnach beschuldigt, ohne Fahrzeugzulassung und ohne Versicherungsschutz gefahren zu sein.

Die Jugendlichen werden zur Anzeige gebracht

Das zweite angehaltene Fahrzeug entsprach zwar den technischen Anforderungen für den Strassenverkehr. Hingegen war die 14-jährige Lenkerin nicht im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie M, welche für die Verwendung eines E-Scooters unter 16 Jahren vorgesehen ist.

Zudem führte sie den ebenfalls 14-jährigen Besitzer des Fahrzeuges widerrechtlich als zweite Person auf dem Fahrzeug mit. Dieser wird beschuldigt, sein Fahrzeug wissentlich einer Person ohne Fahrberechtigung überlassen zu haben.

E-Scooter-/Trottinett
E-Scooter-/Trottinett in der Stadt. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Sämtliche drei Minderjährige werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz, 5. Abteilung (Jugendstrafsachen), zur Anzeige gebracht.

Fahren von E-Scooter ist erst ab dem 14 Lebensjahr erlaubt

Im Rahmen der ordentlichen Kontrolltätigkeit wird die Kantonspolizei Schwyz auch künftig ein Augenmerk auf elektrische Trendfahrzeuge im Strassenverkehr richten.

Bei der Verwendung von E-Scootern bzw. E-Trottinettes gilt Folgendes: Das Benützen von E-Scootern ist unter 14 Jahren verboten;

Fahrzeuglenkende im Alter von 14 bis 16 Jahren benötigen einen Führerausweis der Kategorie M; Die Motorenleistung darf max. 0.5 kW und die Geschwindigkeit max. 20 km/h betragen;

Das Tragen eines Helms wird empfohlen

E-Scooter benötigen eine Vorder- und Hinterradbremse, eine Glocke, Licht vorne und hinten (plus Tagfahrlicht) und hinten rote Rückstrahler;

E-Scooter sind im Verkehr den langsamen Elektrofahrrädern (E-Bikes) gleichgestellt; Es darf nicht auf dem Trottoir gefahren werden, Richtungswechsel sind mit Handzeigen anzuzeigen;

Die Benutzung von Radwegen und Radstreifen ist obligatorisch; Ausser dem Fahrzeuglenker sind keine weiteren Personen auf dem E-Scooter erlaubt; Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen.

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