Mit Beschluss vom 7. Juni 2021 hat Weiningen zur Revision der Statuten des Zweckverbands «Friedhofverband Weiningen» zugestimmt.
Front des Gemeindehauses in Weiningen.
Front des Gemeindehauses in Weiningen. - Nau.ch
Ad

Mit Beschluss vom 7. Juni 2021 hat der Gemeinderat Weiningen als wahlleitende Behörde die Urnenabstimmung über folgende Vorlage des Zweckverbands «Friedhofverband Weiningen» (umfassend das Gebiet der politischen Gemeinden Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil und Oetwil a.d.L.) auf den 28. November 2021 angeordnet:

Zustimmung zur Revision der Statuten des Zweckverbands «Friedhofverband Weiningen», (Fassung vom 19. Mai und 19. August 2021).

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Ad
Ad