Urdorf: Beachtung der Ruhezeiten

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    Schlieren,

    Die Gemeinde Urdorf bittet die Bevölkerung, lärmverursachende Gartenarbeiten in den Ruhezeiten zu unterlassen.

    Garbenarbeit
    Gartenarbeit (Symbolbild). - Pixabay

    Mit dem Sommer steht die Zeit bevor, in welcher wir uns wieder vermehrt draussen aufhalten, sei es zum Essen, für Gartenarbeiten oder einfach zum «dolce far niente».

    Damit alle diese unbeschwerte Zeit geniessen können, ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Urdorf bittet die Bevölkerung daher, beim Aufenthalt im Freien, insbesondere aber bei lärmverursachenden Gartenarbeiten oder grösseren Feiern, die geltenden Ruhezeiten zu beachten.

    So ist lärmverursachendes Verhalten von Montag bis Freitag, von 12.00 bis 13.00 Uhr, und am Samstag, von 12.00 bis 14.00 Uhr, untersagt. In den Abendstunden gelten die Ruhezeiten von 20.00 bis 22.00 Uhr (Montag bis Freitag) und ab 18.00 bis 22.00 Uhr am Samstag. Von 22.00 bis 07.00 Uhr, sowie am Sonntag und den weiteren öffentlichen Ruhetagen, ist lärmverursachendes Verhalten nicht erlaubt.

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