Schlieren wählt zwei Mitglieder der Bürgerrechtskommission
Wie die Gemeinde Schlieren meldet, wurde die Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Bürgerrechtskommission auf den 3. September 2023 angeordnet.

Der Stadtrat hat den ersten Wahlgang für die Ersatzwahlen von zwei Mitgliedern der Bürgerrechtskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026, gestützt auf die massgeblichen Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), auf den 3. September 2023 angeordnet.
Wahlvorschläge sind gemäss den innert 40 Tagen seit dieser Publikation, das heisst bis spätestens Montag, 5. Juni 2023, beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Schlieren hat.
Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen
Jede vorgeschlagene Person muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse, eigenhändig unterzeichnet sein.
Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Vorschläge können geändert oder zurückgezogen werden
Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.
Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Im September 2023 findet eine Urnenwahl statt
Der Stadtrat erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss GPR erfüllt sind.
Andernfalls findet am 3. September 2023 eine Urnenwahl statt. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei erhältlich.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.