Wie die Gemeinde Schlieren mitteilt, findet eine Erneuerungswahl von zwei Mitgliedern der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich statt.
Die alte reformierte Kirche in Schlieren.
Die alte reformierte Kirche in Schlieren. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 5. Oktober 2022 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Synode innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: Autiero, Caterina, 1965, Spielgruppenleiterin aus Schlieren mit keinem kirchlichen Anstellungsverhältnis und Conte, Ester, 1967, Kaufmann-Angestellte aus Schlieren mit keinem kirchlichen Anstellungsverhältnis.

Es wird eine Frist von sieben Tagen, bis spätestens am Freitag, 2. Dezember 2022, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren eingereicht werden können.

Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 5. Oktober 2022 einzuhalten sind.

Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Voraussetzungen für eine stille Wahl

Der Stadtrat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte GPR erfüllt sind.

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Schlieren