Wie die Gemeinde Birmensdorf ZH informiert, wird die Risirainstrasse mit Wasserleitungsersatz bis circa Mitte Juni 2024 saniert, was zu Behinderungen führt.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Birmensdorf (ZH).
Das Dorfzentrum der Gemeinde Birmensdorf (ZH). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Birmensdorf informiert ihre Einwohner über die aktuelle Etappierung und Verkehrsführung für Bauarbeiten im Abschnitt Mattenweg bis Risirainstrasse 1.

Die Termine sind witterungsabhängig und können bei Unvorhergesehenem ändern, situationsbedingte Anpassungen lassen sich leider nicht ausschliessen.

Sperrung der Parkplätze

Die Parkplätze für die Häuser fünf bis sieben sind bis circa 4. Mai gesperrt, die Zufahrt ist ab 5. Mai 2024 möglich.

Die Parkplätze für die Häuser eins bis drei ist bis circa 17. Mai gesperrt und die Zufahrt ist über Auffahrt und ab 18. Juni 2024 möglich.

Die Parkplätze für die Häuser acht bis zehn sind von circa 6. bis circa 30. Mai gesperrt, die Zufahrt ist über Auffahrt möglich.

Die Parkplätze für die Häuser zwei bis sechs sind von circa 3. bis circa 14. Juni 2025 gesperrt.

Komplette Sperrung im Juni 2024

Die komplette Sperrung der Strasse für circa eine Woche für die Belagsarbeiten erfolgt circa Mitte Juni 2024.

Nach Abschluss der Bauarbeiten im genannten Bereich wird die Strasse mit neuem Asphalt versehen. Auch dafür wird aus Gründen der Qualität eine Sperrung nötig sein.

Über die Sperrung wird erneut informiert. Diese erfordert trockenes und warmes Wetter und erfolgt voraussichtlich Mitte Juni 2024.

Bauherrschaft und Bauleitung

Bauherrschaften sind die Gemeinde Birmensdorf und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich.

Die Bauarbeiten werden durch die Firma Cellere Bau AG aus Bassersdorf ausgeführt. Die Bauleitung obliegt dem Büro der Gemeinde.

Zur Baustelle sind einige Punkte zu beachten

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet, das Durchfahren ist in der Regel jedoch nicht oder nur eingeschränkt möglich (Signalisation vor Ort ist zu beachten).

Anwohner, welche aufgrund der Arbeiten nicht mehr mit dem Fahrzeug zu ihren Liegenschaften gelangen, können auf den markierten Ersatz-Parkplätzen entlang der alten Zürcherstrasse oder auch Risirainstrasse (orange Parkfelder) parkieren.

Das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der Baustelle ist verboten. Es werden Parkkarten an betroffene Liegenschaften verteilt.

Alle am Bau Beteiligten sind bestrebt, die Behinderungen durch die Baustelle auf das notwendige Minimum zu beschränken.

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