

Schlieren: Motion «Boden für die Zukunft»

Der Stadtrat wird beauftragt die Gemeindeordnung der Stadt Schlieren mit einem neuen Artikel «Grundstücke» zu ergänzen im Sinne von: «Grundstücke im Eigentum der Stadt Schlieren verbleiben im Grundsatz in deren Eigentum.»
Begründung: Boden ist ein unvermehrbares und daher besonders kostbares Gut. Bauland ist das Tafelsilber jeder Gemeinde. Neues Land zu erwerben, ist kostspielig und wird in Zukunft noch teurer. Einzonungen sind heute kaum mehr möglich.
Die Gemeinde muss also mit dem bestehenden Bauland auskommen. Eine Gemeinde benötigt genügend Landreserven für ihre Entwicklung und Gestaltung. Schlieren braucht eine nachhaltige und langfristige Bodenpolitik.
Grundstücke bei Bedarf Dritten zum Gebrauch überlassen
Als Bodenbesitzerin kann die Gemeinde den städtischen Lebensraum aktiv mitgestalten. Deshalb soll die Stadt ihre Grundstücke nicht verkaufen, sondern bei Bedarf Dritten zum Gebrauch überlassen. Das bringt Erträge in Form von Baurechts- oder Mietzinsen.
Nach Ablauf der Verträge können künftige Generationen wieder neu über die Verwendung des stadteigenen Bodens entscheiden und damit die Stadt in ihrem Sinne weiterentwickeln: Der Wert des Bodens bleibt so den kommenden Generationen erhalten.
Damit der Artikel der Stadt einen gewissen Handlungsspielraum lässt, sollen gewisse Abweichungen davon möglich sein.
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