Krankenversicherer fordern MiGeL-Kosten der Jahre 2015–2017 zurück
Im August 2019 teilte der Verband CURAVIVA Kanton Zürich mit, dass zahlreiche Krankenversicherer die MiGeL-Kosten der Jahre 2015 – 2017 von den Alters- und Pflegeheimen zurückfordern.

Im August 2019 teilte der Verband CURAVIVA Kanton Zürich mit, dass zahlreiche Krankenversicherer die MiGeL-Kosten (Mittel und Gegenstände in der Pflege) der Jahre 2015 – 2017 von den Alters- und Pflegeheimen zurückfordern, welche dem Verband CURAVIVA angeschlossen sind. Dies ist auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2017 zurückzuführen.
Es ist absehbar, dass sich eine endgültige Lösung hinziehen wird, da das Verfahren weiterhin vor dem kantonalen Schiedsgericht hängig ist. Der Gemeinderat Geroldswil hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und unterzeichnete eine Verjährungs- und Verwirkungsverzichtserklärung.