Keine Nachzählung: Bezirksrat bestätigt Wahlergebnisse
Der Bezirksrat hat die Beschwerde gegen die Erneuerungswahlen in Schlieren vollumfänglich abgewiesen. Damit bleiben alle Resultate unverändert bestehen.

Gegen die Ergebnisse der Erneuerungswahlen des Gemeindeparlaments sowie des Stadtrats der Stadt Schlieren vom 8. März 2026 wurde beim Bezirksrat Dietikon Stimmrechtsrekurs erhoben, berichtet die Stadt Schlieren.
Gemäss Bezirksrat sind keine Gründe ersichtlich, eine Nachzählung anzuordnen, weshalb der Rekurs vollumfänglich abgewiesen wird. Der Beschluss ist nun rechtskräftig.
Damit ist das Verfahren abgeschlossen und die Wahlergebnisse bleiben unverändert bestehen. Der zweite Wahlgang für das Stadtpräsidium am 14. Juni 2026 kann wie geplant stattfinden.
Rekurs gegen Wahlen erfolglos
Nach der amtlichen Publikation der kommunalen Erneuerungswahlen in Schlieren wurde beim Bezirksrat Dietikon eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Die Rekurrierenden erhoben sowohl gegen die Wahl des Gemeindeparlaments als auch gegen die Wahl des Stadtrats Rekurs und forderten eine Nachzählung.
Nachdem sowohl die Rekurrierenden als auch der Stadtrat Schlieren Stellung nehmen konnten, liegt nun der Entscheid des Bezirksrats vor: Mit Beschluss vom 13. April 2026 wird der Stimmrechtsrekurs vollumfänglich abgewiesen.
Da von den Rekurrierenden gegen diesen Entscheid keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde, ist der Beschluss des Bezirksrats Dietikon rechtskräftig.
Bezirksrat sieht keine Unstimmigkeiten
Gegen die Wahl des Gemeindeparlaments führten die Rekurrierenden an, dass «die 93 als ungültig erklärten Wahlzettel» neu beurteilt werden und «die Diskrepanz von 1190 fehlenden Wahlzettel» geprüft werden sollen.
Diese angebliche Diskrepanz beruht jedoch auf einer falschen Annahme: Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen den eingegangenen Parlamentswahlzetteln (2974) und den eingegangenen Stimmrechtsausweisen (4164). Letztere Zahl umfasst sämtliche eingereichten Ausweise, unabhängig davon, ob an den kommunalen Wahlen, an den eidgenössischen Abstimmungen oder an beiden teilgenommen wurde.
Die Anzahl Stimmberechtigter, die an den eidgenössischen Abstimmungen teilnahmen, war am Wahl- und Abstimmungssonntag vom 8. März 2026 also um rund 1000 höher. Der Bezirksrat hält fest, dass keine stichhaltigen Hinweise auf nicht ausgezählte Wahlzettel bestehen.
Keine Grundlage für eine Nachzählung
Auch die 93 ungültigen Wahlzettel bewegen sich im üblichen Rahmen und sind darauf zurückzuführen, dass mehrere Stimmberechtigte mehr als eine Wahlliste ins Stimmcouvert gelegt haben. Da keine überwiegenden Gründe vorliegen, ordnet der Bezirksrat keine Nachzählung an und weist den Rekurs ab.
Die Rekurrierenden verlangten auch eine Nachzählung der Wahl des Stadtrats, weil das Ergebnis zwischen der gewählten Person und der nicht gewählten Person sehr knapp war.
Der Unterschied von 15 Stimmen ist zwar relativ gering, überschreitet jedoch die gesetzlich vorgesehene und damit massgebliche Schwelle von 0,8 Prozent, die gemäss § 49 Abs. 2 lit. a VPR eine Nachzählung erforderlich gemacht hätte. Auch dieser Rekursgrund ist gemäss Bezirksrat unbegründet und wird vollumfänglich abgewiesen.
Keine Hinweise auf fehlerhafte Ermittlung der Wahlergebnisse
In seinem Beschluss hält der Bezirksrat unter anderem fest, dass die Wahlergebnisse nur aufgrund ihrer Knappheit angefochten wurden: «Hingegen machten die Rekurrierenden keine substanziellen Einwendungen, denen ernstzunehmende Hinweise auf eine fehlerhafte Ermittlung der Wahlergebnisse zu entnehmen wären».
Die Durchführung der Erneuerungswahlen in Schlieren erfolgte unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der organisatorischen Vorgaben.
Ausserdem waren zwei Vertretende des Bezirksrats auf Visitation (Standardprozess des Bezirksrats) vor Ort im Stadthaus und konnten sämtliche Prozesse unmittelbar mitverfolgen – vom Öffnen der Stimmcouverts über die Bereinigung und Eingabe der Wahl- und Stimmzettel bis hin zur Kontrolle der Ergebnisse.
Auswirkungen auf Konstituierung des Schlieremer Parlaments 2026–2030
Die für den 30. März 2026 geplante erste Sitzung des neu gewählten Gemeindeparlaments musste abgesagt werden, da aufgrund des hängigen Stimmrechtsrekurses keine Konstituierung erfolgen konnte. Die neuen wie auch die bisherigen Gemeindeparlamentsmitglieder wurden über den Grund der Absage rechtzeitig informiert.
Da die Rechtskraft des Bezirksratsbeschlusses abgewartet werden musste, kann auch die Gemeindeparlamentssitzung vom 4. Mai 2026 nicht als konstituierende Sitzung dienen. Die Traktanden werden deshalb von allen bisherigen Parlamentarierinnen und Parlamentariern behandelt, die bis zur Konstituierung des neuen Parlaments im Amt bleiben.
Das Büro des Gemeindeparlaments wird den Termin für die konstituierende Sitzung entsprechend festlegen.
Stadtrat informiert bewusst erst mit Rechtskraft
Der Stadtrat hat sich bewusst dazu entschieden, während des laufenden rechtlichen Verfahrens keine öffentliche Kommunikation vorzunehmen. Diese Haltung erfolgte nicht aus Zurückhaltung oder einer Absicht der Verschleierung gegenüber der Öffentlichkeit, sondern im Interesse eines rechtsstaatlich korrekten, sachgerechten und verantwortungsvollen Vorgehens: Es ist zentral, dass laufende Rechtsmittelverfahren frei von öffentlichem Druck und ohne Beeinträchtigung der Rechtspositionen der beteiligten Parteien durchgeführt werden können.










