Änderungen im Mietverhältnis, sei es ein Untermietverhältnis oder einer anderen Personen Logis geben, müssen der Gemeinde Birmensdorf ZH gemeldet werden.
Ein Wohngebiet der Gemeinde Birmensdorf (ZH).
Ein Wohngebiet der Gemeinde Birmensdorf (ZH). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Wie die Gemeinde Birmensdorf informiert, Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister des Kantons Zürich sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei Monaten Logis geben, verpflichtet, ein und wegziehende Personen der Gemeinde zu melden. Die Portallösung der Drittmeldepflicht wurde neu realisiert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gesetz