Die Geroldswiler Erneuerungswahlen finden im März 2022 statt
Geroldswil ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 bis 2026 für den 27. März 2022 an.

Der Gemeinderat ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 bis 2026 für den 27. März 2022 an. Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung vom 29. November 2009 sind an der Urne zu wählen: sieben Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsident, fünf Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsident.
In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.
Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen gemäss Beschluss des Gemeinderates und gemäss § 61 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.
Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am Montag, 20. Dezember 2021, 8.30 Uhr beim Gemeinderat, Geroldswil schriftlich zu melden.
Schriftlicher Rekurs in Stimmrechtssachen
Stimmberechtigte geben an, für welche Behörde sie kandidieren und teilen Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit.
Zusätzlich können Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Ein entsprechendes Formular kann auf der Gemeindeverwaltung Geroldswil, Präsidiales 1. OG, oder online bezogen werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.