Zwei Wege der Kulturförderung ab 2026
Die Stadt Schaffhausen führt ab 2026 Impuls- und Projektbeiträge ein, um Kulturprojekte fair, transparent und zielgerichtet zu fördern.

Wie die Stadt Schaffhausen berichtet, passt sie die Kriterien für Projektbeiträge in der Kulturförderung an. Mit der Einführung von zwei Fördermodellen wird eine zeitgemässe, transparente und verlässliche Grundlage geschaffen, um auf die gestiegene Zahl der Gesuche und die zunehmende Professionalisierung vieler Projekte zu reagieren.
Die Kriterien und Regeln für die Verleihung von Projektbeiträgen der städtischen Kulturförderung werden durch den Stadtrat festgelegt sowie periodisch überprüft und angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte 2014.
Aufgrund der Professionalisierung zahlreicher Kulturprojekte und der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Zahl der Gesuche ist eine Aktualisierung der Kriterien notwendig. Für Projektbeiträge stehen jährlich 200'000 Franken zur Verfügung.
Neue Fördermodelle: Impuls- und Projektbeiträge
Die neuen Kriterien wurden von der städtischen Fachstelle Kulturförderung und der städtischen Kulturkommission erarbeitet. Ziel ist eine transparente und fachlich abgestützte Vergabepraxis. Ab 2026 können Kulturprojekte neu in zwei Formen unterstützt werden:
Impulsbeiträge (bis zu maximal 2000 Franken): Mit Impulsbeiträgen unterstützt die Stadt Schaffhausen laufend kulturelle Projekte, die kurzfristig realisierbar sind. Unterstützt werden insbesondere Vorhaben, die schnell umgesetzt werden können und zur kulturellen Vielfalt der Stadt beitragen. Die Impulsbeiträge werden direkt von der Fachstelle Kulturförderung gesprochen.
Projektbeiträge (bis zu maximal 10'000 Franken): Mit Projektbeiträgen unterstützt die Stadt Schaffhausen umfassendere und langfristigere kulturelle Vorhaben mit hohem Qualitätsanspruch. Diese werden von einer Jury beurteilt.
Transparente Vergabe durch Jury
Mit dem zweistufigen Fördermodell sollen Planungssicherheit, Fairness und Qualität gestärkt werden. Kleinere Projekte im Amateur- und semiprofessionellen Bereich profitieren von verkürzten Bearbeitungszeiten, während umfassendere Vorhaben eingehender geprüft und angemessener unterstützt werden können. Der Gesamtbetrag von 200'000 Franken steht für beide Beitragsformen gemeinsam zur Verfügung.
Die Jury für die Vergabe von Projektbeiträgen beurteilt viermal jährlich die eingegangenen Gesuche. Zusammengesetzt ist sie aus der Projektleitung der Kulturförderung, einer Person aus dem Bildungsreferat sowie zwei bis drei externen Fachpersonen.
Die externen Mitglieder der Jury werden vom Bereich Kultur vorgeschlagen und vom Stadtrat für eine Legislaturperiode ernannt.










