Thayngen verschiebt Abstimmung über die Volksinitiative
Wie die Gemeine Thayngen mitteil, wird über die Volksinitiative «Wiedereinführung der Gemeindeversammlung» nun am Sonntag, den 12. März 2023 abgestimmt.

Der Einwohnerrat hat an der Sitzung vom 25. August 2022 beschlossen, die Volkinitiative abzulehnen.
Dieser Entscheid macht gemäss dem kantonalen Wahlgesetz eine Urnenabstimmung innerhalb von sechs Monaten nötig (Artikel 77 Absatz vier).
Von den vorgegebenen Blanko-Abstimmungsterminen fallen der 25. September und der 27. November 2022 in diese Frist.
Der 25. September war aufgrund der zu kurzen Vorlaufzeit nicht umsetzbar.
Inzwischen hat die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen die Gemeinden darüber informiert, dass am 27. November 2022 weder Bundes- noch Kantonsvorlagen an die Urne gelangen und an diesem Termin deshalb keine Abstimmungen stattfinden.
Initiantin stimmt Verschiebung der Abstimmung zu
Die Durchführung einer kommunalen Abstimmung ist trotzdem möglich, jedoch unverhältnismässig aufwendig und teuer.
Da der erste Blanko-Abstimmungstermin 2023 am 12. März nur rund 14 Tage nach Ablauf der sechsmonatigen Frist stattfindet, hat der Gemeinderat die Initiantin der Volksinitiative auf Empfehlung der Staatskanzlei angefragt, ob sie mit der Verschiebung der Abstimmung auf diesen Termin einverstanden ist.
Die Initiantin hat ihr Einverständnis erteilt. Somit findet die Urnenabstimmung über die Volksinitiative «Wiedereinführung der Gemeindeversammlung» am Sonntag, 12. März 2023, statt.
Eine weitere Verschiebung ist nicht zulässig. Bei einer Ablehnung der Initiative wird der Einwohnerrat beibehalten.
Annahme der Initiative und Abstimmung über Ortsverfassung
Nimmt die Stimmbevölkerung die Initiative an, wird eine zweite Abstimmung über die revidierte Ortsverfassung notwendig.
Diese tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft, und die Gesamt-Erneuerungswahlen für den Einwohnerrat im Jahr 2024 entfallen.