Thayngen unterstützt Landwirte bei der Wildschadenverhütung
Wie die Gemeinde Thayngen mitteilt, können Landwirten zur Schwarzwildabwehr eine Förderung beantragen. Die Anmeldung hat bis 26. August 2022 zu erfolgen.

Aus der Jagdpacht steht ein Betrag zur Wildschadenverhütung zur Verfügung. Anmeldungen haben innerhalb der jeweils publizierten Frist mit dem entsprechenden Formular zu erfolgen. Die Frist hierfür ist der 26. August 2022. Die Abgabe der Formulare erfolgt über die Gemeinderatskanzlei.
Die Ausrichtung von Beiträgen basiert auf den entsprechenden Richtlinien und ist abhängig von der Anzahl bewilligter Gesuche. Die Richtlinien für die Gewährung sind auf der Webseite der Gemeinde Thayngen hinterlegt.