Stadtrat Schaffhausen äussert sich zur Stadtpark-Initiative
Der Stadtrat Schaffhausen sieht die «Stadtpark-Initiative» als nachteilig und beantragt der Volksinitiative die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags.

Wie die Gemeinde Schaffhausen informiert, reichte das Initiativkomitee «Letzte grosse Grünfläche erhalten (Stadtpark-Initiative)» im Dezember 2021 eine Volksinitiative mit 1126 gültigen Unterschriften ein. Darin wird gefordert, dass die Stadt das Grundstück «Vorderi Bräiti» freihält und sie darauf eine öffentliche Parkanlage sprich einen Stadtpark betreibt.
Weiter solle der Stadtpark der ökologischen, sozialen, sportlichen und rekreativen Nutzung des Areals dienen.
Der Entscheid zur Volksinitiative hat grundlegende Auswirkungen auf die Entwicklung der Stadt Schaffhausen, die sich an den übergeordneten raumplanerischen Zielen und an den langfristigen Strategien der Stadt Schaffhausen für eine qualitätsvolle und nachhaltige Entwicklung orientiert.
Für die «Vordere Breite» steht die Siedlungsentwicklung im Vordergrund
Als übergeordnetes raumplanerisches Ziel von Bund, Kanton und Stadt Schaffhausen werden vor dem Primat der Siedlungsentwicklung nach innen eine haushälterische Nutzung des Bodens und die Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung angestrebt.
Ausgehend von diesen Zielen wurde die «Vordere Breite» sowohl im kantonalen als auch im städtischen Richtplan «Siedlung» als Entwicklungsschwerpunkt festgehalten.
Die vom Initiativkomitee vorgebrachten Argumente zu haushälterischem Umgang mit dem Boden, Lebensqualität für die Schaffhauser Bevölkerung sowie weitere ökologische und soziale Ziele stimmen im Grundsatz mit den Zielen des Stadtrats zur räumlichen Innenentwicklung der Stadt Schaffhausen überein.
Stadtrat mit dem Freihalten der «Vorderen Breite» nicht einverstanden
Die Forderung, das Grundstück GB Nummer 1609 auf der «Vorderen Breite» freizuhalten und darauf eine öffentliche Parkanlage sprich einen Stadtpark zu betreiben, steht jedoch im Widerspruch zu diesen Zielen und der Schaffung von kompakten Siedlungen.
Eine solche Einschränkung würde sowohl die heutigen Nutzungen als auch zukünftige Entwicklungen von attraktivem Wohnraum behindern. Zudem ist das Festhalten von Zielen und Nutzungen für konkrete Gebiete und Grundstücke in der Verfassung nicht stufengerecht.
Das Quartier Breite ist bereits heute sehr gut mit Frei- und Grünräumen versorgt und mit dem «Belairpark» sowie dem «Breitenaupark» liegen zwei der grössten öffentlichen Parkanlagen der Stadt in direkter Nähe zum Grundstück, das gemäss Initiative als Stadtpark genutzt werden soll.
Dieses Grundstück steht heute in erster Linie für Fussball und andere sportliche Nutzungen zur Verfügung. Der vorderste Teil wird nur temporär genutzt, wie beispielsweise für die Herbstmesse oder den Zirkus.
Parkanlagen bleiben bei Schaffung von Wohnraum bestehen
Die «Vordere Breite» soll auch in Zukunft ein Quartier mit einem hervorragenden Angebot an vielfältigen und attraktiven Freiräumen sein. Die Parkanlagen sollen bestehen bleiben und der Bevölkerung als Freizeit- und Erholungsraum zur Verfügung stehen.
Der im Süden der «Vorderen Breite» vorgesehene städtebauliche Transformationsprozess sieht zeitgemässe Siedlungs- und Wohnformen zwischen der Breitenau- und Nordstrasse vor. Die bedarfsgerechten Wohnformen sollen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen und hohen Ansprüchen bezüglich Qualität und Nachhaltigkeit genügen.
Die Erstellung von attraktivem Wohnraum an dieser zentralen, gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lage trägt dazu bei, dass die Zersiedelung der Landschaft und der damit verbundene Mehrverkehr nicht weiter zunehmen und ein moderates Bevölkerungswachstum verfolgt werden kann.
Die Abgabe beziehungsweise die Bebauung des Grundstücks kann nach Aufarbeitung der planerischen Rahmenbedingungen bei entsprechender Nachfrage gezielt erfolgen.
Stadtrat sieht die Volksinitiative nicht als sinnvoll
Aus diesen Gründen erachtet der Stadtrat die Volksinitiative als nachteilig für die Entwicklung der Stadt Schaffhausen und die Freihaltung eines einzelnen Grundstücks wäre zu einschränkend. Der Stadtrat teilt die von den Initianten vorgebrachten Argumente zur ökologischen und gesellschaftlichen Bedeutung von Frei- und Grünräumen.
Diese gelten jedoch für das gesamte Stadtgebiet und nicht nur für ein einzelnes Grundstück oder Quartier. Deshalb schlägt der Stadtrat vor, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, mit welchem die Bedeutung von Frei- und Grünräumen für das gesamte Stadtgebiet in der Verfassung festgehalten werden kann.
In anderen Stadtquartieren besteht bezüglich Frei- und Grünflächen eher Handlungsbedarf als in der «Vorderen Breite».










