Stadt Schaffhausen beschliesst weitere Energiesparmassnahmen
Wie die Gemeinde Schaffhausen mitteilt, hat der Stadtrat in der Sitzung am 13. September 2022 weitere Massnahmen zum Stromsparen in der Verwaltung beschlossen.

Am 13. September 2022 hat der Stadtrat beschlossen, in der Stadtverwaltung drei Sofortmassnahmen in den Bereichen Stromsparen, Lichtsparen und Beleuchtung in den Verwaltungsliegenschaften umzusetzen.
Um den Gas- und Stromverbrauch in der städtischen Verwaltung (inklusive Alterszentren und Schulen) zu senken, werden alle benutzten Räumlichkeiten auf 19 Grad Celsius beziehungsweise Alterszentren auf 23 Grad Celsius als Richttemperatur geheizt.
Ausnahmen sind möglich für Einrichtungen für Kleinkinder wie Kindertagesstätten und Kindergärten.
Turnhallen, Wasser und Aufzüge
Räumlichkeiten, die nicht regelmässig verwendet werden (zum Beispiel Sitzungszimmer), Turnhallen sowie Werkstätten sind auf maximal 17 Grad Celsius und nicht genutzte Räume auf maximal 13 Grad Celsius zu heizen. Das Aufstellen und Betreiben von Heizgeräten ist untersagt.
Das Wasser wird auf höchstens 58 Grad Celsius (Ausnahme Alterszentren 60 Grad Celsius) erwärmt.
Die Aufzüge sollen nur noch von Personen mit körperlichen Einschränkungen benutzt werden. Wann immer möglich sind die Treppen zu benutzen.
Objektbeleuchtung und Strassenbeleuchtung
Die sogenannte Objektbeleuchtung von Fassaden, beispielsweise des Munots oder des Fronwagturms wird ganz ausgeschaltet.
Der Betrieb der Beleuchtung von Unterführungen wird auf die Nacht reduziert (anstatt 24-Stunden-Betrieb). Aus sicherheitstechnischen Überlegungen bleibt die Beleuchtung bei einigen Unterführungen ganztägig eingeschaltet.
Die Betriebszeiten der Strassenbeleuchtung werden generell reduziert. Die Bereiche rund um Fussgängerstreifen bleiben hingegen die ganze Nacht beleuchtet.
Weihnachtsbeleuchtung und Schaufensterbeleuchtung
Die Weihnachtsbeleuchtung wurde bereits auf den Winter 2012/2013 hin auf LED umgestellt, womit der Stromverbrauch um über 80 Prozent reduziert wurde.
Jetzt hat der Stadtrat weitere Massnahmen beschlossen. Die Weihnachtsbeleuchtung wird nur bis 31. Dezember 2022 betrieben (Verzicht auf den Betrieb vom 1. bis 6. Januar) und jeweils abends früher ausgeschaltet. Für den 24. und 31. Dezember 2022 wird ein längerer Betrieb bewilligt.
Auf den Morgenbetrieb, den Betrieb während der Sonntagsverkäufe tagsüber und die Beleuchtung von Türmen und am Munot wird ganz verzichtet.
Pro City Schaffhausen unterstützt diese Massnahme und lädt ihrerseits ihre Mitglieder ein, die nächtliche Schaufensterbeleuchtung zu reduzieren oder ganz darauf zu verzichten.
Task Force evaluiert Möglichkeiten zur Reduktion
Nicht alle beschlossenen Massnahmen tragen in gleichem Masse zu einer Reduktion des Energieverbrauchs bei, jedoch ist es dem Stadtrat angesichts der aktuellen Lage wichtig, dass auch die Stadt Schaffhausen einen entsprechenden Beitrag leistet.
Die vom Stadtrat eingesetzte Task Force evaluiert weiter technische, bauliche und organisatorische Möglichkeiten zur Reduktion des Gas- und Stromverbrauchs und erstattet dem Stadtrat regelmässig Bericht.
Wichtige Informationen zu einer möglichen Strom- und Gas-Mangellage im Herbst 2022 und Winter 2022/2023 können Einwohner weiterhin auf der kantonalen Webseite finden.










