Der Schaffhauser Regierungsrat will die Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen, die Kultur und den Sportbereich über die zweite Welle der Corona-Pandemie hinaus verlängern. Dazu soll die bisherige Notverordnung in ordentliches Recht überführt werden.
Lohn aargauer Spitalangestellte
Banknoten. - Keystone
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Das derzeitige Massnahmenpaket sei bis Ende März 2021 befristet, teilte der Schaffhauser Regierungsrat am Donnerstag mit. Die Unterstützungsmassnahmen sollen nun in einem ordentlichen Gesetz mit längerer Geltungsdauer festgeschrieben werden. Der finanzielle Rahmen soll jedoch auf die vom Kantonsrat am 15. Juni 2020 beschlossenen 50 Millionen Franken beschränkt bleiben.

Der erneute starke Anstieg der Coronavirus-Ansteckungen und die deshalb verhängten Einschränkungen würden wieder die selben Branchen treffen, die bereits seit dem Frühjahr 2020 unter der Coronakrise litten.

Im Gegensatz zum Frühling stehen laut Mitteilung nun aber nicht mehr durch Bürgschaften abgesicherte Kredite des Bundes im Vordergrund, sondern nicht rückzahlbare Beträge, sogenannte Härtefallentschädigungen.

Diese sollen an besonders von der Krise betroffenen Unternehmen gehen. Im Kulturbereich soll es weiterhin Ausfallentschädigungen geben.

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