Schaffhausen

Schaffhausen: Veterinäramt hebt Vogelgrippe-Massnahmen auf

Wie der Kanton Schaffhausen meldet, können die Geflügelhaltenden ab 1. Mai 2023 auf die speziellen Schutzmassnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe verzichten.

Das Kantonswappen der Stadt Schaffhausen.
Das Kantonswappen der Stadt Schaffhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Vogelgrippe grassierte in diesem Winter in Europa besonders schlimm.

Auch im Kanton Schaffhausen wurden tote Wildvögel gefunden, bei denen das Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde.

Im Kanton Zürich wurde die Seuche gar in drei kleineren Tierhaltungen festgestellt, was die Tötung von Tieren und aufwendige Sanierungsmassnahmen erforderte.

Aufgrund der dynamischen Seuchensituation hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schon im November 2022 die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt und einschneidende Schutzmassnahmen verordnet.

Massnahmen enden zum 30. April 2023

Diese Massnahmen wurden mehrfach verlängert und enden nun per 30. April 2023.

Eine Ausbreitung der Seuche und ein Übergreifen auf das Wirtschaftsgeflügel konnte mit den Massnahmen wirksam verhindert werden.

Für die Geflügelhaltenden, vor allem für kleine Hobby-Haltungen, bedeuteten die Vorschriften einen zusätzlichen Aufwand.

Sie mussten Hygiene-Schleusen einrichten, die Futter- und Tränkestellen vor Wildvögeln schützen und allfällige Ausläufe der Tiere mit Netzen gegen den Zuflug von Wildvögeln abschirmen.

Wachsamkeit ist geboten

Das Wassergeflügel musste getrennt vom übrigen Geflügel gehalten werden. Auf diese Massnahmen kann nun ab nächstem Montag wieder verzichtet werden.

Trotzdem ist weiterhin Wachsamkeit geboten, denn Vogelgrippe-Fälle sind auch in den Sommermonaten möglich.

Alle Tierhaltenden sind verpflichtet, vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Bestandestierarzt oder dem Veterinäramt zu melden.

Errichtung dauerhafter Abschirmungsmassnahmen

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre muss damit gerechnet werden, dass auch im nächsten Winter wieder Schutzmassnahmen nötig werden.

Allen Geflügelhaltenden wird deshalb dringend geraten, ihre Tierhaltung so einzurichten, dass die Massnahmen möglichst einfach und wirkungsvoll umgesetzt werden können.

Jährlich Provisorien zu errichten erweist sich über die Jahre vielfach als aufwendiger und weniger wirkungsvoll als die Errichtung dauerhafter Abschirmungsmassnahmen gegen Wildvögel.

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