Schaffhausen

Schaffhausen passt wegen der Teuerung den Grundbedarf an

Schaffhauser, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten mehr Geld.

Aussicht über Schaffhausen mit dem Rhein.
Aussicht über Schaffhausen mit dem Rhein. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Kantonsrat hat am Montag, 19. Dezember 2022, die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Teuerung genehmigt.

Ab dem 1. Januar 2023 wird beispielsweise der Grundbedarf für einen Einpersonenhaushalt um 25 Franken auf 1031 Franken erhöht, so wie die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) es den Kantonen empfohlen haben. Auch grössere Haushalte erhalten entsprechend mehr Geld.

Die Anpassung erfolgt analog zur Erhöhung der AHV-/IV-Renten um 2,5 Prozent, die der Bundesrat im Oktober beschlossen hat.

In den Räten sind jedoch noch drei Motionen hängig, die den vollen Teuerungsausgleich fordern.

Teuerungsausgleich fällt nur wenig ins Gewicht

Falls dieser beschlossen wird, soll der Grundbedarf in einem zweiten Schritt im gleichen Mass steigen.

Dann würde der Regierungsrat dem Kantonsrat eine weitere Anpassung des Grundbedarfs beantragen, wie dieser mitteilte.

Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf insgesamt rund 350'000 Franken, davon entfallen 25 Prozent auf den Kanton und 75 Prozent auf die Gemeinden.

Im Vergleich zu den Gesamtkosten für die Sozialhilfe fällt der Teuerungsausgleich nur wenig ins Gewicht. Im Jahr 2020 gab der Kanton insgesamt rund 28,7 Millionen Franken für die Sozialhilfe aus.

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