Wie die Gemeinde Schaffhausen mitteilt, ist ein Kinderzentrum auf dem Geissberg mit Kindergarten, Krippe und einem zusätzlichen Hort geplant.
Das Schulhaus Steingut in Schaffhausen: Gebäude Altbau.
Das Schulhaus Steingut in Schaffhausen: Gebäude Altbau. - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament eine Vorlage für die Planung eines Kinderzentrums auf dem Geissberg. Am Standort des bisherigen Doppelkindergartens sollen entsprechend der Schulraumplanung ein zusätzlicher Doppelkindergarten und ein zusätzlicher Hort für die zukünftig vier Kindergartenabteilungen entstehen.

Im neuen Kinderzentrum wird zudem Ersatz geschaffen für die Kinderkrippe Lebensraum, welche bisher am Ringkengässchen beheimatet war. Die sanierungsbedürftige Liegenschaft soll im Baurecht abgegeben werden. Der Kindergarten Geissberg besteht heute aus zwei Gebäuden. Der eine Pavillon wurde 1992 erstellt, der zweite Kindergarten ist in einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1910 untergebracht.

Aufgrund der grossen Anzahl an Kindergartenkindern im Gebiet Geissberg musste für das Schuljahr 2020/21 eine zusätzliche Kindergartenabteilung in der Liegenschaft der Kindertagesstätte «Spielhuus» an der Krebsbachstrasse eröffnet werden. Diese Lösung ist provisorisch und soll mittelfristig aufgehoben werden. Im Rahmen der Schulraumplanung ergibt sich sowohl mittel- wie langfristig ein Bedarf an vier Kindergartenabteilungen im Raum Geissberg.

Mit dem Standort des Kinderzentrums Geissberg an der Finsterwaldstrasse/Weinsteig kann ein grosses Einzugsgebiet abgedeckt werden, sowohl nördlich mit dem angrenzenden Steingutquartier wie auch südlich bis zur Altstadt. Angrenzend an das Kindergartenareal liegt eine grosse Spielwiese, und im Winter ein Schlittelhang, welche für das umliegende Quartier ein wichtiges Aussenraumangebot darstellt und uneingeschränkt erhalten bleibt.

Zusätzliche Tagesstrukturen

Aktuell bietet die Stadt für Kinder im Vorschulalter ab vier Monaten eine familienergänzende Betreuung in den Kinderkrippen Ringkengässchen und Forsthaus an. Für Kinder ab dem Kindergartenalter gibt es bisher schulergänzende Betreuungsmöglichkeiten bei den Schulhäusern Breite, Emmersberg und Hohberg sowie den Schülerhort Rosengasse in der Altstadt.

Im Rahmen der Schulraumplanung ist vorgesehen, zukünftig an jedem Schulstandort ein städtisches, schulergänzendes Betreuungsangebot anbieten zu können. Im Areal Geissberg gibt es aktuell kein Hortangebot für Kinder ab Kindergartenalter. Es wird davon ausgegangen, dass rund 30 Prozent der Kindergartenkinder im Gebiet Geissberg den Hort besuchen werden.

Bei künftig vier Kindergartenabteilungensoll das zusätzliche Hortangebot folglich für eine Gruppe von rund 20 Kindern ausgelegt werden. Heute bietet die Kinderkrippe «Lebensraum» am Ringkengässchen 40 Ganztagesplätze für Kinder ab vier Monaten bis zum Kindergarteneintritt an.

Die Betreuungsplätze sind vollständig ausgelastet und das Angebot soll moderat erweitert werden. Da die Liegenschaft am Ringkengässchen stark sanierungsbedürftig ist und sich die Räumlichkeiten für eine moderne Tagesstruktur nicht eignen, möchte der Stadtrat die Liegenschaft im Baurecht abgeben und schlägt vor, am Standort Geissberg in einer kinderfreundlichen Umgebung mit grosszügigem Aussenraum Ersatz zu schaffen.

Gesamtpaket an Tagesstruktur und Kindergarten

Die Überprüfung der Eignung und Tauglichkeit von zehn städtischen Liegenschaften in der Altstadt hatte zu einem negativen Ergebnis geführt. Mit dem vorgesehenen Kinderzentrum Geissberg mit Kindergarten, Hort und Krippe sichert die Stadt das Grundangebot an familienergänzender Betreuung für Kinder ab vier Monaten bis zum Ende der Kindergartenzeit.

Für die Familien in diesem Quartier kann die Stadt damit ein attraktives Gesamtpaket an Tagesstruktur und Kindergarten bieten. Die Integration der Krippe in den Hort ermöglicht Synergien im Bereich des Personals und des Raumangebotes und ermöglicht eine gemeinsame Ausrichtung der Betreuungsangebote.

Aufgrund dieser Ausgangslage beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat einen Planungskredit in der Höhe von 495'000 Franken. Nach der Genehmigung dieses Kredits soll in einem Projektwettbewerb das geeignetste Projekt ausgewählt und ein Vorprojekt erarbeitet werden. Auf dieser Basis wird in einem nächsten Schritt der Investitionskredit dem Grossen Stadtrat und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AbstimmungParlamentFrankenSchaffhausen