Die Regierung des Kantons Schaffhausen will die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter fördern
Kinder (Symbolbild)
Kinder (Symbolbild) - Gemeinde Burgdorf
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Die Regierung des Kantons Schaffhausen will die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter fördern. Für die Jahre 2020 bis 2028 will der Regierungsrat dafür 12 Millionen Franken ausgeben. Die Regierung beantragt einen Rahmenkredit in entsprechender Höhe, wie sie am Mittwoch mitteilte. Dazu soll aus dem Abschluss der Staatsrechnung 2018 eine finanzpolitische Reserve gebildet werden. Gleichzeitig stellt die Regierung beim Bund ein Gesuch um zusätzliche Finanzhilfen für die ersten drei Jahre. Zudem will die Exekutive eine gesetzliche Grundlage für Unterstützungsbeiträge im Vorschulbereich schaffen. Bisher kennt der Kanton Schaffhausen eine gesetzliche Regelung nur für Kinder ab dem Schuleintritt. Seit Anfang 2019 unterstützt der Kanton die Gemeinden mit finanziellen Beiträgen für familien- und schulergänzende Tagesstrukturen für Kinder im Schulalter.

Viele positive Effekte erwartet

Die Regierung ist überzeugt, dass Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung diverse positive Effekte heben. Betreuungsplätze würden die Familienfreundlichkeit verbessern und die Standortattraktivität erhöhen. Das führe zu einem konkreten volkswirtschaftlichen und finanziellen Nutzen für Gemeinden und die Region. Die Betreuungsangebote seien ein wichtiges Argument bei der Wahl eines Firmenstandorts, da qualifizierte Arbeitskräfte oft auf entsprechende Angebote angewiesen seien. Sie ermöglichten Eltern aller Einkommensklassen, die beruflichen Qualifikationen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Familien könnten ihre Existenz besser sichern, da die Erziehungsberechtigten einer bezahlten Arbeit nachgehen könnten. Die Senkung der Betreuungskosten soll über Betreuungsgutschriften erreicht werden. Der Kanton will einen Viertel der Ausgaben der Erziehungsberechtigten für familienergänzende Kinderbetreuung übernehmen. Zudem soll der Rahmenkredit mit der Festsetzung eines Maximalbeitrages so gesteuert werden, dass jährlich rund 2 Millionen Franken an Subventionen ausbezahlt werden.

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