Schaffhausen

Der Schaffhauser Kantonsrat spricht sich gegen mehr Mitglieder aus

Der Kantonsrat von Schaffhausen wird weiterhin 60 Mitglieder umfassen. Er ist am Montag nicht erst auf einen Antrag eingetreten, das Parlament zu vergrössern.

Das Kantonswappen der Stadt Schaffhausen.
Das Kantonswappen der Stadt Schaffhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Anzahl der Mitglieder im Kantonsrat von Schaffhausen wird unverändert bei 60 bleiben. Er ist am Montag mit 30 zu 24 Stimmen gar nicht erst auf einen Antrag eingetreten, das Parlament auf 69 Personen zu vergrössern.

Er will dafür eine Stellvertretungs-Möglichkeit für länger abwesende Mitglieder schaffen. Die angedachte Vergrösserung war Teil eines Massnahmenpakets, um das Milizparlament zu stärken.

Eindeutiges Zeichen durch das Stimmvolk

Das Stimmvolk hat sich 2004 in einer Volksinitiative klar dafür ausgesprochen, das Parlament von damals 80 auf 60 Mitglieder zu verkleinern, wie Christian Heydecker (FDP) festhielt. Das sei ein klares und eindeutiges Zeichen gewesen.

Christian Heydecker
Christian Heydecker. - FDP.Die Liberalen Schaffhausen

Zudem habe der Kantonsrat seine Entschädigung kürzlich grosszügig verdoppelt, um die Miliztätigkeit zu stärken, ergänzte Erich Schudel (SVP). Da werde das Volk nicht auch noch einer Vergrösserung zustimmen.

«Wir kommen immer mehr an den Anschlag», hatte hingegen Matthias Freivogel (SP) vorgebracht. Die Traktandenliste werde immer länger.

Mit neun weiteren Mitgliedern liesse sich eine zusätzliche Kommission bilden, könnte die Arbeitslast besser verteilt werden.

Ähnlich argumentierte GLP-Kantonsrat Tim Bucher: Es gebe durchaus gute Gründe, weshalb mehr Leute Sinn ergeben würden. «Deshalb müssten wir keine Angst davor haben, dem Volk den Antrag vorzulegen.»

Abwesende Mitglieder sollen sich vertreten lassen

Dafür sprach sich der Schaffhauser Kantonsrat im Rahmen seiner Debatte am Montag in erster Lesung dafür aus, dass sich Mitglieder, die für längere Zeit ausfallen, vertreten lassen können.

Die Stellvertretungs-Möglichkeit ist insbesondere bei Krankheit, Unfall, Elternschaft oder ausbildungs- und betriebsbedingten Abwesenheiten eines Kantonsratsmitglieds vorgesehen.

Personen, die bei den Wahlen auf den Ersatzplätzen landeten, sollen für die Dauer von drei bis neun Monaten vorübergehend im Rat Einsitz nehmen können.

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