Bundesgericht hebt Baubewilligung des Stadtrats auf

Das Bundesgericht hat eine vom Stadtrat erteilte Baubewilligung aufgehoben, weil dieser den Ausbau eines Dachstocks unter Ausschluss der Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren genehmigte.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Das betroffene Gebäude liegt im empfindlichen Gebiet Geissberg, wo Bauwerke besonders sorgfältig gestaltet werden müssen. Geplant war der Ausbau des Dachgeschosses zu einem Vollgeschoss. Dies sollte durch den Bau einer längeren Dachlukarne mit drei Fenstern erzielt werden. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht, wäre der Ausbau auch von aussen gut sichtbar geworden.

Das vorliegend angewandte vereinfachte Baubewilligungsverfahren ist eigentlich nur für Bagatellvorhaben vorgesehen. Dabei handelt es sich beispielsweise die Veränderung bestehender Bauten durch einzelne Fenster oder Türen. Zentral ist, dass solche geringfügigen Änderungen keine wesentlichen nachbarlichen und öffentlichen Interessen berühren.

Von einem solchen Fall kann gemäss Bundesgericht beim vorliegenden Projekt keine Rede mehr sein. Indem nur die beschwerdeführenden Nachbarn schriftlich über das Bauvorhaben informiert wurden, hatten weitere Dritte keine Möglichkeit, Einwendungen gegen das Projekt zu machen. Das vereinfachte Verfahren sieht nämlich keine öffentliche Ausschreibung vor. Zudem müssen keine Profile ausgesteckt werden.

Das Bundesgericht hat deshalb das Urteil des Schaffhauser Obergerichts aufgehoben und das Baugesuch abgewiesen. (Urteil 1C_5/2019 vom 12.06.2019)

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