Ausfallentschädigung für freie Schaffhauser Kulturschaffende

Neu können in Schaffhausen auch freie Kulturschaffende Finanzhilfen für coronabedingte Ausfälle beantragen. Die Entschädigung wird je zur Hälfte vom Bund und vom Kanton finanziert.

Kulturschaffende
2024 war jede zweite Kulturschaffende Person in der Schweiz teilzeitbeschäftigt. (Symbolbild) - keystone

Nachdem der Bund die Covid-19-Kulturverordnung angepasst hat, übernimmt nun auch der Kanton Schaffhausen die vorgesehene Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Bei der Ausfallentschädigung handelt es sich um nicht-rückzahlbare Finanzhilfen.

Aktuelle Informationen sind ab Mitte April auf der Website des Kantons aufgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt steht dort auch das ergänzte Gesuchsformular mit Erläuterungen zur Verfügung.

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