Ausbau der Wärmeverbünde: Die gesetzliche Grundlage ist vorhanden
Mit dieser Stellungnahme reagiert der Stadtrat Schaffhausen auf eine anderweitige Behauptung in einem Artikel der «Schaffhauser Nachrichten».

Wie die Stadt Schaffhausen mitteilt, wird in den «Schaffhauser Nachrichten», in der Ausgabe vom 17. September 2025, in einem Artikel die Behauptung aufgestellt, die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau der Wärmeverbunde würden fehlen.
Diese Behauptung ist falsch und stellt einen schwerwiegenden Vorwurf dar, weshalb der Stadtrat eine Richtigstellung verlangt.
Gesetzliche Grundlage liegt vor
Im Artikel «Zähes Ringen um Wärmeverbünde» der «Schaffhauser Nachrichten» wird die Behauptung aufgestellt, dass, wenn die Stimmberechtigten am 28. September 2025 über den 110-Millionen-Rahmenkredit für Wärmeverbünde entscheiden, die gesetzlichen Grundlagen bis dahin nicht verabschiedet worden seien.
Diese Aussage ist falsch und stellt einen schwerwiegenden Vorwurf dar.
Für eine Volksabstimmung über einen Kreditbeschluss – wozu auch die Verabschiedung eines Rahmenkredits gehört – ist es zwingend, dass eine gesetzliche Grundlage vorliegt.
Aktuell ist dies die Verordnung über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke Schaffhausen (SH Power) betreffend die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte, die am 1. September 2020 im Grossen Stadtrat ohne Gegenstimme verabschiedet worden ist.
Auch ein Rahmenkredit liegt vor
Entgegen der Darstellung in der Berichterstattung der «Schaffhauser Nachrichten» ist diese gesetzliche Grundlage in Kraft (seit 13. Oktober 2020) und bildete bereits die Basis für den ersten Rahmenkredit 2021.
Dasselbe gilt für den neuen Rahmenkredit 2025+ für den Ausbau von Wärmeverbünden respektive für dessen Verwendung. Er dient der Umsetzung der Wärmeverbunds-Projekte, mit denen die Städtischen Werke SH Power in den nächsten Jahren mehrere Gebiete versorgen kann.
Der Kredit wird über den Betrieb refinanziert und die Gelder fliessen wieder an die Stadt zurück.
Stadtrat empfiehlt Zustimmung zur Vorlage
Bei den Beratungen im Grossen Stadtrat vom 16. September 2025 ging es um eine Teilrevision ebendieser Verordnung, welche aufgrund der Volksmotion «Wärmeverbünde jetzt!» die Rahmenbedingungen für die Übertragung der Aufgabe an Dritte klären und ihnen eine Gleichstellung ermöglichen soll.
Für die Projekte, welche von SH Power umgesetzt und über den Rahmenkredit finanziert werden, ist diese Teilrevision nicht nötig.
Mit dem Rahmenkredit 2025+, welcher am 28. September 2025 zur Abstimmung kommt, wird die schnelle Realisierung von Wärmeverbünden sichergestellt und die Versorgungssicherheit der Stadt Schaffhausen gestärkt.
Der Stadtrat empfiehlt den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen.