Abfallgebühren steigen rückwirkend ab Januar 2025
Die Abfallentsorgung wird ab dem 1. Januar 2025 teurer. Der Stadtrat hat die Erhöhung der Grundgebühren beschlossen, um die Finanzierung langfristig zu sichern.

Die zuverlässige und umweltgerechte Abfallentsorgung ist eine zentrale öffentliche Aufgabe, die stets sichergestellt werden muss, berichtet die Stadt Stein am Rhein.
Um die Abfallentsorgung in Stein am Rhein auch künftig langfristig und verursachergerecht finanzieren zu können, ist eine Anpassung der Abfallgrundgebühr notwendig. Aus diesem Grund hat der Stadtrat beschlossen, die Abfallgebühren rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 anzupassen.
Die Abfallentsorgung der Stadt Stein am Rhein wird über eine sogenannte Spezialfinanzierung gedeckt, bei der sämtliche Einnahmen aus den Abfallgebühren stammen und ausschliesslich der Abfallentsorgung zugutekommen.
Gebührenerhöhung sichert langfristige Entsorgung
Diese Spezialfinanzierung ist jedoch derzeit nicht mehr kostendeckend. Die Ursachen dafür liegen zum einen im Wegfall der Rückerstattung durch den Verband KVA Thurgau, die der Stadt bisher jährlich rund 45'000 Franken sicherte.
Zum anderen werden ab dem Jahr 2026 keine finanziellen Mittel mehr für die Anschubfinanzierung von Sammelbehältern bereitgestellt. Zusätzlich sind bedeutende Ersatzinvestitionen erforderlich, insbesondere in Fahrzeuge und Infrastruktur, während gleichzeitig die Betriebs- und Abschreibungskosten steigen.
Um den Wegfall der Beiträge sowie die Aufwendungen für zukünftige Investitionen auszugleichen, hat der Stadtrat beschlossen, die Abfallgebühren zu erhöhen. Diese Erhöhung betrifft sowohl die privaten Haushalte als auch Gewerbebetriebe.
Preisüberwacher bestätigt Notwendigkeit
Die Gebührenanpassung stellt sicher, dass die Abfallentsorgung weiterhin finanziell abgesichert bleibt. Die neuen Gebühren für das Jahr 2025 sehen eine Erhöhung der Grundgebühr für Personen ab dem 20. Altersjahr von 30 Franken auf 60 Franken, für Kleingewerbe von 70 Franken auf 90 Franken und für Grossgewerbe von 200 Franken auf 240 Franken vor.
Der Preisüberwacher wurde über die geplante Erhöhung der Abfallgrundgebühr informiert und bestätigte, dass die Erhöhung notwendig ist und keine Beanstandungen bestehen. Zudem empfiehlt er eine Überprüfung des Gebührenmodells, um das Verursacher- und Äquivalenzprinzip langfristig zu berücksichtigen.
Der Stadtrat wird daher zeitnah eine Teilrevision des Abfallreglements prüfen, um ein transparentes und zukunftsfähiges Gebührenmodell zu entwickeln.