Vernehmlassung zum Schutz- und Nutzungsplanungsreglement der Auen Laui und Steinibach
Die Gemeinde und der Wasserbau begrüssen die Veränderungen im vorgeschlagenen Reglement. Insbesondere in Bezug auf die Nutzung als Naherholungsgebiet und den Hochwasserschutz.

Die Auen Laui und Steinibach sind im Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung aufgeführt. Die Gebiete stehen demzufolge unter Schutz und sind ungeschmälert zu erhalten. Der Kanton muss für die Konkretisierung und Durchsetzung der Schutzziele sorgen.
Im Oktober 2014 hat der Regierungsrat eine Schutz- und Nutzungsplanung zur öffentlichen Auflage freigegeben. Daraufhin gingen über 250 Einsprachen ein. Die Bearbeitung der Einsprachen wurde anschliessend eingestellt.
Im Oktober 2015 hat der Regierungsrat ein Gesuch um Entlassung der beiden Auenobjekte aus dem Bundesinventar eingereicht. Im September 2017 wurde dem Bau- und Raumentwicklungsdepartement mitgeteilt, dass der Bundesrat das Gesuch abgelehnt habe. Bis eine kantonale Schutz- und Nutzungsplanung über das Gebiet verabschiedet ist, bleiben somit die beiden Auen gemäss geltendem Recht in der Auenverordnung des Bundes geschützt.
Im Verlauf des Jahres 2018 wurden die Schutz- und Nutzungsplanungen überarbeitet. Im April 2019 hat der Regierungsrat die überarbeiteten Planungen zur erneuten Anhörung freigegeben.
Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich der Gemeinderat positiv zu den Entwürfen geäussert. Die im Vergleich zum ersten Entwurf der Schutz- und Nutzungsplanung vorgenommen Änderungen werden begrüsst. Sie berücksichtigen im Wesentlichen die Interessen der Gemeinde wie auch des Was¬serbaus, insbesondere die Nutzung als Naherholungsgebiet und den Hochwasserschutz. Vor allem die leichte Reduktion des Perimetergebietes entschärft die vormals noch vorhandenen Nutzungskonflikte in wichtigen Bereichen.
Inkraftsetzung Nachtrag Hundereglement auf 1. Januar 2020 festgelegt
Am 19. Mai 2019 hat die Giswiler Stimmbevölkerung im Rahmen einer Urnenabstimmung Ja gesagt zum Nachtrag zum Hundereglement. Nebst Vereinfachungen bei der Hundesteuer, welche mit diesem Nachtrag umgesetzt werden, wird damit auch eine Leinenpflicht auf dem Gemeindegebiet von Giswil eingeführt.
Der Gemeinderat hat die Inkraftsetzung des Nachtrags auf den 1. Januar 2020 beschlossen. Die entsprechende Publikation im Amtsblatt erfolgt ca. anfangs Dezember 2019.