Stimmrechtsbeschwerde nach knappem Resultat in Ebikon abgewiesen
Der Luzerner Regierungsrat hat eine erneute Stimmrechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Sagenmatt-Überbauung in Ebikon abgewiesen.

Die Beschwerdeführer hatten eine Nachzählung verlangt, nachdem die Vorlage zuerst verschoben und dann am 29. November mit nur 15 Stimmen Unterschied angenommen worden war.
Der Regierungsrat sehe keinen Anlass zur Nachzählung und habe die Beschwerde deshalb abgewiesen, teilte die Gemeinde Ebikon am Dienstag mit. Nach Prüfung der Beschwerde habe er festgestellt, dass sowohl bei der Auszählung durch das Urnenbüro als auch aus den von den Beschwerdeführern eingereichten Unterlagen keine Unregelmässigkeiten festzustellen seien.
Für die Anordnung einer Nachzählung müssten Mängel direkt im Zusammenhang mit der Auszählung geltend gemacht werden, heisst es im Entscheid des Regierungsrats. Dem zuständigen Urnenbüro müsse ein Fehlverhalten vorgeworfen werden können. Ohne solche Hinweise bestehe auch bei einem minimalen Stimmenunterschied kein Anspruch auf Nachzählung des Ergebnisses.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden. Die Abstimmung war im September auf Geheiss des Regierungsrates wegen mangelhafter Abstimmungsunterlagen verschoben worden. Damals hatte die Regierung eine Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen.
Abgestimmt wurde über den Bebauungsplan für das Sagenmatt-Areal. Auf dem Gelände des ehemaligen AMAG Autozentrums an der Luzernerstrasse soll ein Wohnquartier mit rund 240 Miet- und Eigentumswohnungen sowie mit Arbeits- und Dienstleistungsflächen entstehen.