Solothurner Kantonsparlament will Pendlerabzug begrenzen
Der Steuerabzug für Pendler im Kanton Solothurn soll begrenzt werden. Der Kantonsrat hat am Dienstag in Grenchen SO einen Auftrag aus den Reihen der Grünen mit dieser Forderung für erheblich erklärt.

Die Erheblicherklärung erfolgte mit 58 zu 38 Stimmen bei drei Enthaltungen. Anders als in rund der Hälfte der Kantone sind die Kosten für den Arbeitsweg im Kanton Solothurn bisher unbegrenzt abzugsfähig. Bei den Bundessteuern wurde der Abzug hingegen 2014 auf maximal 3000 Franken begrenzt. Der Auftrag sieht keinen Maximalbetrag für den Abzug vor.
In den letzten Jahren sei ein Trend zu immer längeren Arbeitswegen festzustellen, hiess es in der Begründung des Auftrags. Dies sei aus raumplanerischer und umweltpolitischer Sicht ein Problem. Der Trend dürfe nicht weiter durch steuerliche Anreize unterstützt werden.
In der Debatte im Kantonsrat sagte der Sprecher der GLP-Fraktion, hohe Abzüge würden falsche Anreize setzen. Von der SP hiess es, der unbeschränkte Abzug sei «Gift für die Umwelt». Der Sprecher der Grünen sagte, es gehe um eine Frage des Masses. Der Vertreter der Fraktion CVP/EVP sprach sich ebenfalls für den Auftrag aus, betonte aber, die Begrenzung des Abzugs müsse in einem hohen Bereich liegen.
Gegen den Auftrag äusserte sich der Sprecher der SVP. Man dürfe nicht Arbeitnehmende bestrafen, weil sie auf das Auto angewiesen seien. Auch der FDP-Vertreter argumentierte gegen den Auftrag. Die Mobilität sei die Grundlage des Wohlstandes.
Der Regierungsrat hatte die Erheblicherklärung des Auftrags unterstützt. Es sei nicht mehr zeitgemäss, dass eine Minderheit von steuerpflichtigen Personen Abzüge von teilweise über 20'000 Franken für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort geltend machen könne.