Regierungsrat Obwalden trifft zusätzliche Energiesparmassnahmen
Wie die Staatskanzlei Obwalden berichtet, wurden zusätzliche Energiesparmassnahmen beschlossen, um den Energieverbrauch der kantonalen Verwaltung zu reduzieren.

Die kantonale Verwaltung geht bereits seit einigen Jahren mit gutem Beispiel voran und hat den Energieverbrauch laufend reduziert.
Seit 2015 wird der Stromverbrauch der kantonalen Gebäude «Rathaus», «Verwaltungsgebäude», «Polizeigebäude», «Altes Kollegium» und «Haus des Waldes» zwecks der verwaltungsinternen Sensibilisierung erfasst.
Der Stromverbrauch der fünf Gebäude betrug im ersten Halbjahr 2022 rund 284 Megawattstunden.
Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 konnte in diesen Gebäuden der Stromverbrauch um über 16 Prozent gesenkt werden.
Einsparungen ohne betriebliche Auswirkungen
Dennoch bleibt das Stromspar-Potenzial weiterhin gross und im kommenden Winter muss in der Schweiz mit Engpässen in der Energieversorgung gerechnet werden.
Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, der Energiespar-Alliance beizutreten und verschiedene vorsorgliche Energiesparmassnahmen, welche auf den Empfehlungen der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) beruhen, in der kantonalen Verwaltung umzusetzen.
Wesentliche Massnahmen in der kantonalen Verwaltung
Die Temperatur in Büros und Schulzimmern wird auf 21 Grad begrenzt. Die Temperatur in nicht oder selten genutzten Räumen wird auf 7 bis 13 Grad reduziert.
Die Heizkurve wird am Abend und am Wochenende abgesenkt. In den WC-Anlagen und Schulzimmern wird auf Warmwasser verzichtet.
Für die übrigen Bereiche wird wo immer möglich die Warmwassertemperatur reduziert. Wasserspiele und Brunnen werden abgestellt.
Die Kühlungs- und Lüftungsanlagen in den Gebäuden werden optimiert, indem die Luftmenge, Betriebsdauer und Temperatur angepasst werden.
Kantone verfolgen ähnliche Stossrichtungen
Auf die nicht sicherheitsrelevanten Aussen- und Gebäudebeleuchtungen in öffentlichen Gebäuden (Weihnachtsbeleuchtung, Beleuchtungen zur Gebäudeinszenierung wie Kulturobjektbeleuchtung) wird verzichtet.
Mobile Heizgeräte sind nicht erlaubt. Elektrische Geräte sollen mit Zeitverzögerung in den Energiesparmodus wechseln, nicht gebrauchte Geräte sollen ganz ausgeschaltet werden.
Die kantonalen Mitarbeitenden werden mittels Informationskampagnen sensibilisiert.
Die Massnahmen lassen sich ohne einschneidende betriebliche Auswirkungen umsetzen und bieten Gewähr dafür, dass die Kantone insgesamt ähnliche Stossrichtungen verfolgen.
Umsetzung der Massnahmen erfolgt ab 19. Oktober 2022
Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt sukzessive ab dem 19. Oktober 2022.
Damit leistet die kantonalen Verwaltungen ihren Beitrag zur Gewährung der nationalen Versorgungssicherheit und sollen Wirtschaft und Gesellschaft vor weitergehenden Einschränkungen bewahrt werden.