Im Kanton Obwalden sollen Mobilfunkantennen der neusten Generation betrieben werden können. Der Regierungsrat lehnt ein Moratorium für 5G-Sendeanlagen ab, weil ein solches dem Bundesrecht widerspreche.
Kantonsrat Obwalden
Das Regierungsgebäude von Obwalden in Sarnen. - Keystone
Ad

Das Bundesrecht geben dem Kanton keinen Raum, ein Moratorium zu beschliessen, schreibt der Regierungsrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Ambros Albert (SP). Dieser verlangt einen Baustopp von 5G-Anlagen, bis unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse zeigten, dass die Mobilfunkstrahlen die Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährdeten.

Der Regierungsrat geht in seiner Antwort davon aus, dass die Strahlen nicht gefährlich sind. Die Übertragungstechnik von 5G beruhe auf der gleichen Technik wie das heute gebräuchliche 4G. Auch wenn 5G-Antennen eine effizientere Technologie nutzten als 4G, so seien die Eigenschaften der Wellen von 4G und 5G vergleichbar.

Weiter legt der Regierungsrat dar, dass die Grenzwerte in der Schweiz tief seien. Sie seien rund zehn Mal tiefer als in den Nachbarländern. Die Grenzwerte seien abhängig von der Frequenz und nicht von der verwendeten Technologie (2G, 3G, 4G, 5G). Würden die Grenzwerte und die planungs- und baurechtlichen Vorschriften eingehalten, müssten 5G-Antennen bewilligt werden.

Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) ermöglicht bei gleichbleibender Sendeleistung eine um mehrfach effizientere Datenübertragung als die bisherigen Technologien. Sie ermögliche neue Anwendungen und schaffe ein erhebliches Innovationspotential für Unternehmen, schreibt der Regierungsrat.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

5G