Kerns möchte das Geschäftsführer-Modell einführen

Gemeinde Kerns
Gemeinde Kerns

Obwalden,

Die Gemeinde Kerns möchte 2023 das Geschäftsführer-Modell einführen. Die Stimmbevölkerung könnte am 15. Mai 2022 darüber abstimmen.

Dorfzentrum Kerns.
Dorfzentrum Kerns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Sind die aktuellen Strukturen noch geeignet, um die Gemeinde erfolgreich in die Zukunft zu führen? Mit dieser Frage hat sich der Gemeinderat Kerns auseinandergesetzt. Entsprechend wurden die Organisationsstrukturen in den Jahren 2020 und 2021 überprüft.

Die HSS Unternehmensberatung aus Sursee hat diesen Prozess begleitet. Um die Mitglieder des Gemeinderats von den Alltags- und Routinegeschäften zu entlasten, wird nun beabsichtigt, das Geschäftsführer-Modell einzuführen.

Dazu ist die Anpassung der Gemeindeordnung und der Erlass einer Organisationsverordnung notwendig. Die Stimmbürger können frühestens am 15. Mai 2022 darüber abstimmen. Zurzeit befinden sich die Dokumente im kantonalen Vorprüfungsverfahren.

Die zeitlichen Ressourcen sollen für strategische Aufgaben eingesetzt werden

«Es bringt keinen Mehrwert, wenn der Gemeinderat jede Arbeitsvergabe ab 10'000 Franken mit einem Ratsbeschluss genehmigt. Es reicht, wenn wir Richtlinien erlassen, in denen die Grundsätze des Beschaffungswesens geklärt werden», nennt Gemeindepräsident Beat von Deschwanden eines von zahlreichen Beispielen.

Die Mitglieder des Gemeinderats sollen ihre zeitlichen Ressourcen viel mehr für die politischen und strategischen Aufgaben einsetzen können. «Wir müssen in allen Departementen noch mehr weitsichtig denken und handeln», ist Beat von Deschwanden überzeugt.

Dank dem neuen Organisationsmodell soll die zeitliche Belastung der Ratsmitglieder in Zukunft dem vorgesehenen Pensum von 22 Prozent, Präsidium 37 Prozent, entsprechen. Aktuell ist der zeitliche Aufwand, welche die einzelnen Ratsmitglieder leisten, bedeutend höher. Die Attraktivität des Mandats wird so gesteigert.

Prozesse sollen vereinfacht werden

Weiter vorgesehen ist, die Anzahl der ständigen Kommissionen zu reduzieren. Vermehrt sollen für grössere strategische Projekte Arbeitsgruppen, unter anderem mit Personen aus der Bevölkerung, gebildet werden.

Dort, wo es die übergeordnete Gesetzgebung zulässt, sollen Prozesse vereinfacht und die Entscheidungswege verkürzt werden. Davon profitieren alle Einwohner. So sollen beispielsweise zukünftig nur noch Baubewilligungsgesuche mit Einsprachen oder Ausnahmebewilligungen im Gemeinderat behandelt werden.

Ansonsten entscheidet grundsätzlich die Baukommission. Vereinfachte Baubewilligungsverfahren sollen sogar auf der Verwaltungsebene erstinstanzlich verfügt werden.

«Schon im heutigen Modell zählen wir auf das Fachwissen unserer Mitarbeitenden. In gesetzlichen Verfahren gibt es in der Regel keinen politischen Spielraum», weiss Beat von Deschwanden aus langjähriger Erfahrung.

Der Gemeinderat bleibt in der Verantwortung

Sollte ein Entscheid anstehen, den der Gemeinderat aus wichtigen Gründen dennoch selber fällen will, gibt ihm die Organisationsverordnung den nötigen Spielraum.

So oder so in der Verantwortung des weiterhin sieben-köpfigen Gemeinderats bleiben die politischen Geschäfte, welche den Stimmberechtigen vorgelegt werden, die finanzielle Führung der Gemeinde, der Erlass von Gesetzen, Richtlinien und Weisungen und so weiter.

Die einzelnen Ratsmitglieder stehen weiterhin einem Departement vor und führen dieses strategisch und politisch. Zudem wird der Gemeinderat auch weiterhin die repräsentativen Aufgaben wahrnehmen.

2023 soll das Geschäftsführer-Modell eingeführt werden

Im Jahr 2010 wurden die Weichen für das Geschäftsführer-Modell bereits gestellt. Es wurde eine gleichberechtigte, drei-köpfige Bereichsleitung installiert. Die Führung der einzelnen Bereichsleitungsmitglieder erfolgt zurzeit je separat durch ein Mitglied des Gemeinderats.

Das Modell war zum damaligen Zeitpunkt passend und ein wichtiger Schritt in der Organisationsentwicklung. Gerade in Bezug auf die Gesamtführung der Verwaltung ist dieses Modell jedoch an seine Grenzen gelangt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass ein Gremium ohne klaren Vorsitz nur bedingt effizient wirken kann.

Auf den 1. Januar 2023 soll deshalb das Geschäftsführer-Modell eingeführt werden. Um die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf mehrere Personen aufteilen zu können, soll die Verwaltungsebene der Gemeinde in Zukunft durch eine 5-köpfige Geschäftsleitung geführt werden.

Es wird mit einem zusätzlichen Personalaufwand gerechnet

Die Anstellung der fünf Personen erfolgt durch den Gemeinderat. Die Führung der Geschäftsleitungsmitglieder hingegen erfolgt durch den Geschäftsführer.

«Uns ist eine breite Abstützung wichtig. Der Geschäftsführer trägt die organisatorische Hauptverantwortung, soll jedoch auf gar keinen Fall alles selber entscheiden können», stellt Beat von Deschwanden klar.

Die Verwaltung kann die zusätzlichen Aufgaben verständlicherweise nicht ohne Anpassung des Stellenplans effizient erledigen. Für die Umsetzung des neuen Modells wird mit einem jährlichen zusätzlichen Personalaufwand von 100'000 Franken gerechnet.

Die Echogruppe wurde mit einbezogen

Vertretungen aller Ortsparteien, der Rechnungsprüfungskommission und der Finanzkommission haben in einer Echogruppe mitgewirkt und die neue Organisationsform beurteilt.

Erfreut hat der Gemeinderat an den zwei Workshops festgestellt, dass das Geschäftsführer-Modell unterstützt wird. Auf Anregung der Echogruppe soll jedoch die Rechnungsprüfungskommission in eine Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission umgewandelt werden.

Dies ermöglicht es dem Gremium, sich vertieft auch mit Verwaltungsgeschäften auseinanderzusetzen. Der Gemeinderat begrüsst diesen Schritt.

Es wird auch über das Entschädigungsreglement abgestimmt

Parallel zur Abstimmung bezüglich dem Geschäftsführermodell wird der Kernser Stimmbevölkerung auch ein Nachtrag zum Entschädigungsreglement unterbreitet. Die Kommissionsentschädigung soll von 30 auf 40 Franken pro Stunde angehoben werden. Darin enthalten ist auch die Sitzungsvorbereitung.

Weiter ist vorgesehen, die Jahreslohnbasis des Gemeinderats von 110'000 auf 130'000 Franken anzuheben und so eine zeitgemässe Entschädigung sicherzustellen. Die Erhöhung der Entschädigung der Kommissionsmitglieder und des Gemeinderats verursachen jährlich einen Mehraufwand von rund 30'000 Franken.

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