Kanton Obwalden: Ukrainer sollen weiterhin tiefere Sozialhilfe erhalten
Der Kanton Obwalden will Schutzbedürftige aus der Ukraine auch mit Aufenthaltsbewilligung nach Asylansätzen unterstützen.

Der Kanton Obwalden will die Sozialhilfe für Schutzbedürftige aus der Ukraine mit Aufenthaltsbewilligung weiterhin nach den Ansätzen des Asylbereichs ausrichten. Damit sollen die bisherigen Unterstützungsleistungen beibehalten und gleichzeitig die finanziellen Folgen für Kanton und Gemeinden begrenzt werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Anpassung der kantonalen Bestimmungen in das Vernehmlassungsverfahren geschickt.
Der Regierungsrat hat die Änderungen der kantonalen Bestimmungen (Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht) in erster Lesung verabschiedet und das Sicherheits- und Sozialdepartement mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens beauftragt. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. Oktober 2026. Das Ziel der Gesetzesanpassung ist, die bisherigen Unterstützungsleistungen beizubehalten und gleichzeitig die finanziellen Folgen für Kanton und Gemeinden zu begrenzen.
Neue Ausgangslage aufgrund Bundesentscheide
Ab 2027 erreichen die ersten Personen mit Schutzstatus S einen fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz. Der Bundesrat hat am 19. August 2026 beschlossen, den Schutzstatus S bis mindestens zum 4. März 2028 weiterzuführen. Personen, die seit fünf Jahren in der Schweiz leben, können damit eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Diese Bewilligung ist strikt an den Schutzstatus S gekoppelt, welcher weiterhin temporär und rückkehrorientiert ist. Gleichzeitig ist im Rahmen des Entlastungspakets 2027 vorgesehen, dass der Bund seine bisherigen Beiträge für diese Personengruppe einstellt.
Mit der Aufenthaltsbewilligung ändern sich die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für die Sozialhilfe. Der Bund will den Kantonen künftig mehr Spielraum geben, wie hoch die Unterstützung für diese Personengruppe ausfällt.
Der Kanton Obwalden will diesen Spielraum nutzen. Schutzbedürftige aus der Ukraine mit Aufenthaltsbewilligung sollen weiterhin nach den tieferen Unterstützungsansätzen des Asylbereichs unterstützt werden. Damit soll verhindert werden, dass Personen in gleichen Unterkünften oder Betreuungsstrukturen je nach Aufenthaltsstatus unterschiedlich hohe Sozialhilfe erhalten.
Ohne Anpassung der kantonalen Bestimmungen erhalten Schutzsuchende mit Aufenthaltsbewilligung die gleichen Beiträge wie die einheimische Bevölkerung, was aufgrund der besonderen rechtlichen Stellung dieser Personengruppe nicht gerechtfertigt erscheint. Daher sollen die Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung hinsichtlich des Unterstützungsstandards den vorläufig aufgenommenen Personen in Bundeszuständigkeit gleichgestellt werden.
Finanzielle Folgen für Kanton und Gemeinden
Bis Ende 2027 werden im Kanton Obwalden voraussichtlich rund 150 Schutzbedürftige aus der Ukraine fünf Jahre in der Schweiz leben. Für rund 110 Personen erhält der Kanton derzeit noch Globalpauschalen des Bundes. Diese Bundesbeiträge werden künftig wegfallen.
Dadurch entstehen für den Kanton und die Einwohnergemeinden zusätzliche Kosten. Die geplante Anpassung der kantonalen Bestimmungen verursacht hingegen keine zusätzlichen Kosten. Sie trägt dazu bei, die finanziellen Auswirkungen des Wegfalls der Bundesbeiträge zu begrenzen.






