Kantone sollen Sozialhilfe für Ukraine-Geflüchtete bestimmen können

Keystone-SDA
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Bern,

Die Kantone sollen ab März 2027 selber festlegen können, wie sie seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz lebende Personen mit Schutzstatus S unterstützen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der Asylverordnung 2 eröffnet.

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Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz. (Symbolbild) - keystone

Hintergrund ist das vom Parlament beschlossene Entlastungspaket 2027, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Bestandteil dieses Pakets ist, dass der Bund ab 2027 den Kantonen für Personen, die seit mehr als fünf Jahren den Schutzstatus S haben, keine Subventionen mehr ausrichtet.

Für den Bundesrat sollen deshalb die Kantone selber festlegen können, welchen Unterstützungsstandard sie diesen Personen gewähren wollen. Sie könnten die Ansätze an jene der einheimischen Bevölkerung angleichen, die bisherigen reduzierten Leistungen beibehalten oder einen Mittelweg wählen, schreibt der Bundesrat.

Die Verordnungsvorlage regelt auch die Nothilfe nach einer allfälligen Aufhebung des Schutzstatus S. Der Bund würde den Kantonen in diesem Fall für die Kosten eine einmalige Pauschale von 1300 Franken pro Person ausrichten. Die Vernehmlassung zur geplanten Verordnungsänderung dauert bis zum 15. Oktober. Das Inkrafttreten ist auf den 1. März 2027 vorgesehen.

Der Wegfall der Bundessubventionen für Personen mit mehr als fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz und Schutzstatus S werde den Kantonen Mehrkosten von 300 Millionen Franken bescheren: Das sagte Mitte Juni in Bern vor den Medien Christoph Amstad, Obwaldner Regierungsrat und Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK).

Amstad machte diese Aussage an einer Medienkonferenz von Bundesrat Beat Jans, der damals bekanntgab, die Landesregierung denke an eine Fortführung des Schutzstatus S.

Ob es mit dem Schutzstatus S weitergeht, ist derzeit von besonderer Bedeutung, weil der Krieg in der Ukraine vor bald fünf Jahren begann. Im Asylgesetz steht, dass Schutzbedürftige von den Kantonen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn der Bundesrat den vorübergehenden Schutz des Status S nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben hat.

Laut Jans werden im kommenden Jahr rund 46'000 Personen mit Schutzstatus S seit fünf Jahren in der Schweiz leben.

Kommentare

User #4307 (nicht angemeldet)

Diejenigen Ukrainer, welche im erwerbsfähigen Alter sind und immer noch nicht arbeiten, sollten überhaupt kein Geld mehr erhalten.

User #1918 (nicht angemeldet)

Meine Meinung... Ukrainer helfen Ukrainer... merksch öppis?

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