Höchstspannungsleitung: Giswil bevorzugt Tunnellösung
Der Gemeinderat Giswil nimmt Stellung zur Höchstspannungsleitung, Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) Innertkirchen, Mettlen.

Der Gemeinderat Giswil unterstützt die Stärkung der nationalen Stromversorgung, wie die knüpft diese jedoch für das Gemeindegebiet an klare Bedingungen zum Schutz von Aue, Wald, Landschaft, Grundwasser sowie Einwohnern: bevorzugt wird eine Tunnellösung ab Unteraa bis Gfellen, mindestens aber eine Erdverkabelung zwischen Oberried und Erdbrust mit einer Übergabestation in der öffentlichen Zone.
Wie die Gemeinde Giswil schreibt, orientierten am 27. Oktober 2025 Vertreter von Swissgrid, des Bundesamts für Energie und des Kantons Obwalden in der Mehrzweckhalle Giswil die Bevölkerung über den Stand des Sachplanverfahrens des Projekts Innertkirchen-Mettlen.
Der Entwurf des Objektblatts 202 des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) lag vom 21. November 2025 bis zum 22. Dezember 2025 öffentlich auf.
Allen Privatpersonen sowie alle Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur geplanten Anpassung des SÜL zu äussern.
Gemeinderat stellt Forderungen auf
Der Gemeinderat unterstützt das übergeordnete Ziel, die nationale Stromversorgung zu stärken und Engpässe zu beseitigen.
Gleichzeitig ist es für ihn zwingend, dass die projektbedingten Eingriffe im Gemeindegebiet sorgfältig geplant, transparent kommuniziert und so weit wie möglich minimiert werden.
Der Gemeinderat erwartet, dass Swissgrid die nachfolgend aufgeführten Forderungen berücksichtigt und in die weitere Planung einarbeitet.
Berücksichtigung der Mitwirkungen
In Giswil sind verschiedene Meinungsbewegungen in Gange, unter anderem wurde etwa eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen und es wurden diverse Mitwirkungseingaben von öffentlichen Körperschaften und Privatpersonen eingereicht.
Diese sind in der weiteren Planung zwingend zu berücksichtigen.
Bevorzugte Lösung: Erdverkabelung Unteraa–Gfellen
Als präferierte Variante fordert Giswil eine Erdverkabelung im Tunnel ab der Unteraa (Kraftwerk EWO) in Giswil bis Gfellen (Entlebuch).
Diese Lösung ist technisch realisierbar und beseitigt die Konflikte mit der national geschützten Auenlandschaft sowie der wertvollen Streusiedlung Grossteiler Ebene.
Minimalvariante: Übergabestation in der öffentlichen Zone – Erdverkabelung Oberried–Erdbrust
Als Mindestforderung verlangt der Gemeinderat, dass die Übergabestation in der öffentlichen Zone im Oberried oder maximal auf der Parzelle 378 (oberes Schibenried) realisiert wird – nicht in der Landschaftsschutzzone Grossteilerberg bei der Erdbrust.
Der Leitungsabschnitt Oberried bis Stolleneingang Erdbrust ist vollständig erdverkabelt durchzuführen.
Schutz von Aue, Wald und Grundwasser hat Priorität
Der Gemeinderat verlangt, Waldquerungen möglichst zu vermeiden oder zu überspannen, Rodungen und Niederhaltungen zu vermeiden und – wo unvermeidbar – rechtlich zu begründen.
Im Gewässerschutzbereich Au sind Anlagen unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels nur in begründeten Ausnahmen zulässig; Grundwasserschutzzonen sollen umfahren oder überspannt werden.
Für die Glaubenbergquerung ist ein 12 Kilometer langer Kabelstollen zwischen Erdbrust (Giswil) und Gfellen (LU) vorgesehen; eine Freileitung ist dort wegen der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung ausgeschlossen.
Quellfassungen im Bereich Erdbrust–Gfellen sind vollständig zu schützen; allfällige Beeinträchtigungen haben vollständig zu Lasten von Swissgrid zu gehen.
Variantenvergleich spricht klar gegen Freileitung
Ein durch den Gemeinderat durchgeführter Variantenvergleich (Freileitung im Wald, Bodenleitung im Grünland, Bodenleitung im Schutzdamm der Laui) anhand verschiedener Kriterien (Schutzelement, Schutzwert des Gebiets, Zulässigkeit, ökologische Auswirkungen, Landschaftsbild, rechtliche Hürden, Kosten) zeigt: Eine Freileitung im Wald verursacht langfristige ökologische und landschaftliche Schäden (Rodungen, Fragmentierung, Fernwirkung hoher Masten) und trifft auf hohe rechtliche Hürden.
Die Bodenleitung – insbesondere die Dammvariante Oberried–Erdbrust mit Deponiemöglichkeit für Stollenausbruchmaterial – weist geringere Auswirkungen auf Mensch, Landschaft und Ökologie auf und kann projektseitige Vorteile bringen (Materialverwertung, Dammverstärkung).
Die Beeinträchtigungen der Höchstspannungs- Freileitung entlang der national geschützten Auenlandschaft wiegen deutlich schwerer als die Bodenleitungs- bzw. Dammvariante.
Weiteres Vorgehen und Appell an den Kanton
Der Gemeinderat hat seine ausführliche Stellungnahme im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens fristgerecht eingereicht und wird den Regierungsrat ersuchen, sich mit Nachdruck für die Interessen der Gemeinde Giswil einzusetzen.









