Obwalden

Gemeindeversammlung vom 16. Mai 2019

Gemeinde Giswil
Gemeinde Giswil

Obwalden,

Gemeindepräsident Beat von Wyl konnte um 20.00 Uhr ca. 70 Personen zur ordentlichen Gemeindeversammlung der Gemeinde Giswil begrüssen.

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Genehmigung der Gemeinderechnungen 2018

Die Rechnung 2018 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Gewinn von CHF 787'783.09 bei einem Aufwand von knapp 15.80 Mio. Franken und einem Ertrag von rund 16.50 Mio. Franken ab. Im Budget waren Mehrausgaben von CHF 358'100.00 vorgesehen.

Das Ergebnis des Wasserbaus entspricht mit Mehreinnahmen von CHF 183'423.80 bei einem Aufwand von rund CHF 277‘000.00 und einem Ertrag von rund CHF 460‘000.00 beinahe exakt dem Budget, welches mit Mehreinnahmen von CHF 180'800.00 rechnete.

Die Gemeindewasserversorgung erwirtschaftete bei einem Aufwand von rund CHF 580‘000.00 und einem Ertrag von gut CHF 668‘000.00 einen Ertragsüberschuss von CHF 87'981.72. Erwartet wurde gemäss Budget ein Ertragsüberschuss von CHF 122'900.00.

Die Gemeindeversammlung genehmigte die Gemeinderechnungen 2018.

Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle 1

Im 2019 ist die komplette Aussensanierung der Turnhalle 1 vorgesehen (Ersatz Glasbausteine, Dämmung Fassade, Sanierung Dach). In diesem Zusammenhang würde es sich anbieten, auf dem Dach eine Photovoltaikanlage (PVA) aufzubauen. Geplant sind 140 Module, welche eine Maximalleistung von 42 kWp erbringen (kWp = Maximalleistung, welche die Anlage bei optimalen Bedingungen erbringen kann).

An die veranschlagten Bruttokosten von CHF 100'000.00 kann mit einem Bundesbeitrag von knapp CHF 17'000.00 gerechnet werden. Gemäss Renditeberechnungen beträgt die Amortisationsdauer für die verbleibenden Nettokosten rund 10 Jahre. Bei der zu erwartenden Lebensdauer der Photovoltaikanlage von mind. 20 Jahren kann so ein kumulierter Cashflow von rund CHF 94'000.00 erwirtschaftet werden, was einer Gesamtkapitalrendite von 9.02% entspricht.

Die Gemeindeversammlung genehmigte den Bruttokredit von CHF 100'000.00.

Kredit und Vollmacht für Gemeindebeiträge an die familienergänzende Betreuung von Kindern im schulpflichtigen Alter

Das kantonale Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung regelt die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. In der Praxis wurde das Gesetz (und damit die finanziellen Beiträge von Kanton und Gemeinden) aber fälschlicherweise auch für Kinder im Schulalter, die ergänzend ein Betreuungsangebot brauchten, angewendet. 2017 bemerkte dies der Kanton und stellte daraufhin seine Zahlungen ein. In der Folge musste auch die Gemeinde - mangels rechtlicher Grundlage - ihre Beiträge einstellen.

In verschiedenen Obwaldner Gemeinden sind in der Zwischenzeit Alternativlösungen erarbeitet worden. Der Aspekt der Förderung der Entwicklung und Integration der Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung endet nämlich nicht mit dem Eintritt in den obligatorischen Kindergarten. Es gibt auch darüber hinaus Familien, welche auf die Unterstützung durch eine Tagesfamilie angewiesen sind.

Die Gemeindeversammlung stimmte daher dem Antrag des Gemeinderates, das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Bezug auf die Gemeindebeiträge ab 2019 wieder für Kinder im schulpflichtigen Alter anzuwenden, zu. Damit wurde keine neue Ausgabe geschaffen, sondern lediglich die Praxis, welche bis 2017 gelebt wurde, weitergeführt. Die früheren Kantonsbeiträge hingegen sind weiterhin durch die Eltern zu tragen.

Orientierungen

Weiterentwicklung INFO Giswil

Das INFO Giswil ist eines der wichtigsten Informationskanäle des Gemeinderates gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Redaktionskommission nimmt Rückmeldungen, welche zum INFO eingehen, laufend zum Anlass, mögliche Optimierungen zu prüfen und umzusetzen. Diese führen zu einer steten Weiterentwicklung dieses Publikationsorgans. Gemeindepräsident Beat von Wyl zeigte auf, wie auch die aktuellste Ausgabe des INFO das Ergebnis eines solchen Optimierungsprozesses ist. In Absprache mit der Druckerei konnte mit einer Beschränkung des Umfangs auf max. 64 Seiten und der Verzicht auf die Unterscheidung zwischen farbigen und nichtfarbigen Seiten der Produktionsablauf soweit verbessert werden, dass das INFO ohne Kostensteigerung neu durchgängig 4-farbig erscheinen kann.

Betagtensiedlung dr Heimä

Daniel Kiefer, Geschäftsführer der Betagtensiedlung dr Heimä, informierte über geplante Änderungen im Angebot:

- Mehr Einzelzimmer

Die Betagtensiedlung dr Heimä verfügt nach wie vor über einige Doppelzimmer. Diese sind nicht mehr gefragt und werden daher einerseits zu Einzelzimmer und andererseits zu 1- und 2-Zimmer-Appartements umgebaut.

- Betreutes Wohnen

In weiteren, neu renovierten 2-Zimmer-Appartements, entstehen 4 Einheiten für betreutes Wohnen, womit die Betagtensiedlung dr Heimä die erste Institution in Obwalden ist, die über ein solches Angebot verfügt.

- Ferien-Appartement

In einer ersten Phase wird ein 2-Zimmer-Ferien-Appartement angeboten. Dieses ist, ähnlich wie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus, im Voraus fest buchbar.

Die geplanten neuen Angebote können ohne Neubau realisiert und aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Geschäftsführer Daniel Kiefer betonte, dass aufgrund der neuen Angebote kein bestehendes Mietverhältnis aufgelöst wird. Es werden seitens der Betagtensiedlung keine Wohnungen gekündigt.

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