Wie die Staatskanzlei Obwalden mitteilt, entscheidet die Obwaldner Bevölkerung über die Sanierung und Erweiterung der Psychiatrie Sarnen am 25. September 2022.
Sarnen
Aussenansicht der Psychiatrie Sarnen. - Staatskanzlei Obwalden
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Die Obwaldner Stimmbevölkerung stellt am 25. September 2022 eine wichtige Weiche für die künftige medizinische Grundversorgung im Kanton. Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen ein Ja zum Baukredit Sanierung und Erweiterung Psychiatrie Sarnen in Höhe von 20,5 Millionen Franken.

Sanierungsbedarf und Sanierungspflicht

Seit dem 1. Januar 2017 stellt die Luzerner Psychiatrie (Lups) die psychiatrische Versorgung der Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden sicher. Die Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Lups sieht vor, dass der Kanton Obwalden der Lups Räumlichkeiten für die psychiatrische Grundversorgung am Standort Sarnen gegen eine Miete zur Verfügung stellt und dass er die dringlich notwendige Renovation des Psychiatriegebäudes in Sarnen vornimmt.

Das 1856 erstellte Psychiatriegebäude wurde letztmals 1972 umfassend renoviert. Es ist dringend sanierungsbedürftig und erfüllt die heute geltenden Vorschriften betreffend Statik, Schall- und Brandschutz nicht mehr. Der Psychiatriebetrieb in diesem Gebäude wird zunehmend schwieriger.

Für die Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Psychiatriegebäudes führte der Kanton ein Wettbewerbsverfahren durch. Das Siegerprojekt wurde in Zusammenarbeit mit der Lups und der Denkmalpflege zum Bauprojekt weiterbearbeitet, und der Baukredit wurde im März 2022 von Kantonsrat erteilt. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen, weshalb die Obwaldner Stimmbevölkerung am 25. September 2022 über den Baukredit zu entscheiden hat.

Bauprojekt erfüllt Anforderungen

Die betrieblichen Anforderungen an einen modernen Psychiatriebetrieb werden mit dem Projekt erfüllt. Das historisch bedeutende Gebäude bleibt erhalten und wird aufgewertet. Eine Fotovoltaikanlage wäre aus denkmalpflegerischer Sicht möglich, jedoch wird aufgrund der feingliedrigen Dachstruktur darauf verzichtet.

Das Projekt geht dank Sanierung anstatt Neubau und der Versorgung mit erneuerbaren Energien dennoch verantwortungsvoll mit den vorhandenen Ressourcen um und weist eine gute Energiebilanz auf. Das historisch wertvolle Gebäude wird langfristig einer sinnvollen Nutzung zugeführt.

Psychiatriegebäude steht doppelt unter Schutz

2018 hat der Kantonsrat das Psychiatriegebäude einstimmig unter kantonalen Denkmalschutz gestellt. Seit 1981 steht es zudem unter Bundesschutz (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung [Isos]). Da sich die Verhältnisse seit der kantonalen Unterschutzstellung nicht verändert haben, wäre eine Entlassung aus dem kantonalen Denkmalschutz sehr ungewiss.

Investitionen sind tragbar

Die vereinbarte langfristige Mietlösung ermöglicht es, die getätigten Investitionen in 30 Jahren durch den Mietzins zu refinanzieren. Das sanierte und erweiterte Gebäude wird nach 30 Jahren zudem einen mehrfach höheren Zeitwert aufweisen als das Gebäude im heutigen Zustand.

Ein Neubau mit Rückbau des bestehenden Gebäudes würde, angesichts der strengen Anforderungen des Isos, mindestens ebenso viel kosten. Die in das Projekt Sanierung und Erweiterung der Psychiatrie Sarnen sowie in die Übergangslösung bis heute investierten drei Millionen Franken wären verloren.

Psychiatrische Versorgung vor Ort bringt grosse Vorteile

Obwaldner Patienten können am Psychiatriestandort Sarnen in ihrer vertrauten Umgebung ambulant oder stationär betreut werden. Das ist insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig. Das Behandlungskonzept der Lups vor Ort ist hochwertig und kosteneffizient; die ambulante Versorgung ersetzt in vielen Fällen eine stationäre Behandlung.

Auch die Patienten des Kantonsspitals werden von der Lups psychiatrisch versorgt. Das psychiatrische Angebot der Lups in Sarnen stärkt den Spitalstandort Sarnen und die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich mit Luzern und Nidwalden.

Zeitnahe Lösung erforderlich

Die Lups kann ihr psychiatrisches Angebot nur noch für kurze Zeit im sanierungsbedürftigen Gebäude in Sarnen aufrechterhalten. Erfüllt der Kanton nicht zeitnah seine vertragliche Verpflichtung, das Gebäude zu sanieren, so kann die Lups die Zusammenarbeitsvereinbarung kündigen. Die psychiatrische Betreuung der Obwaldner Bevölkerung müsste in diesem Fall mit kantonsexternen, teureren Versorgungslösungen neu organisiert und verhandelt werden.

Mit dem Sanierungsprojekt liegt eine baureife Lösung vor, die bis Mitte 2025 realisiert werden kann. Eine Entlassung aus dem kantonalen Denkmalschutz und ein Neubau würden demgegenüber jahrelange Verfahren mit ungewissem Ausgang, ob überhaupt ein Neubau realisiert werden darf, auslösen (Entlassung aus dem kantonalen Denkmalschutz, Neubau mit den strengen Anforderungen des Isos).

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