Bericht behandelt Automatismus zur Prämienverbilligung in Obwalden
Unter Verweis auf den zu erwartenden Wirkungsbericht weist die Regierung vorerst eine SP-Forderung zurück, die einen Antrags-Automatismus fordert.

Soll der Zustupf für die Krankenkassenprämien in Obwalden den Berechtigten automatisch überwiesen werden, wie es die SP fordert, oder braucht es weiterhin ein Gesuch?
Diese Frage will der Regierungsrat vorerst nicht beantworten, sondern einen Wirkungsbericht zur Prämienverbilligung abwarten.
Die Gelder, die der Kanton alljährlich für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) budgetiere, sollen bei den Menschen ankommen, die sie brauchen, findet die Obwaldner SP.
Um aber die Verbilligung zu erhalten, sei heute ein aufwendiger und wenig bürgerfreundlicher Ablauf nötig, weshalb etliche Berechtigte kein Gesuch stellen würden.
Anspruchsberechtigte Versicherer sollen ohne Antrag an die Gelder kommen
In der Staatsrechnung 2021 etwa hatte Obwalden von den budgetierten 21,9 Millionen Franken für die IPV nur 18,1 Millionen Franken ausgegeben.
Dies will die Linke mit einer Motion ändern.
Sie fordert die Regierung auf, die Verordnung so anzupassen, dass anspruchsberechtigte Versicherte keinen Antrag mehr stellen müssen. So würden die Gelder gezielt eingesetzt.
Regierung: Vorzugsbehandlung verfahrensökonomisch nicht sinnvoll
Der Regierungsrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung.
Er verweist auf einen Wirkungsbericht zur IPV, den er im April 2022 in Auftrag gegeben habe. Dabei werde auch die Frage beleuchtet, wie das Verfahren verbessert werden könnte. Ein Entwurf liege vor.
Zentrale Frage darin sei es, ob der Kanton Obwalden zu einem Antrags-Automatismus wechseln soll.
Die Regierung will den Bericht in der ersten Hälfte 2023 dem Parlament vorlegen. Das Anliegen der Motionäre vorgezogen zu behandeln, wäre aus verfahrensökonomischen Überlegungen nicht sinnvoll, hält die Regierung fest.
Kanton Schwyz praktiziert einfacheren Zugang zur Prämienverbilligung
Die SP hatte die Motion im Oktober 2022 eingereicht. Gemäss Kantonsratsgesetz muss die Regierung in der Regel bis zur übernächsten Ratssitzung ihre Haltung zum Anliegen kundtun.
Die Beratung ist auf die Sitzung vom 26. Januar angesetzt.
Im Kanton Schwyz hatte sich das Parlament im Juni für einen einfacheren Zugang zur Prämienverbilligung ausgesprochen.
Künftig wird dort im Folgejahr automatisch wieder angemeldet, wer zuletzt schon IPV bezogen hatte.