Bei der Gemeinde Sarnen wurden zwei Rechtsbegehren zu Bagatelländerungen von Mobilfunkanlagen eingereicht.
Sarnen
Die Gemeinde Sarnen. (Symbolbild) - Keystone
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Bei der Gemeinde Sarnen wurden zwei Rechtsbegehren zu Bagatelländerungen von Mobilfunkanlagen – Swisscom, Flüelistrasse 1, 6060 Sarnen und Salt, Flue, 6060 Ramersberg –eingereicht. In den Rechtsbegehren wird unter anderem verlangt, dass für die geänderten Mobilfunkanlagen nachträgliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen sind.

Der Einwohnergemeinderat hat die Rechtsbegehren abgewiesen. Dagegen wurden Verwaltungsbeschwerden erhoben. Die Behandlung der Beschwerden durch den Regierungsrat sind pendent.

In einem Bagatellverfahren wird das Standortdatenblatt vom Mobilfunkbetreiber für die entsprechende Anlage dem kantonalen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (ALU), Abteilung Umwelt, zur Prüfung eingereicht. Nach erfolgter Prüfung des Standortdatenblattes teilt das ALU mit, ob die entsprechenden Werte eingehalten werden und die Änderungen im Rahmen eines Bagatellverfahrens genehmigt werden können. In solchen Fällen wurden bisher gemäss Empfehlungen der BPUK auf die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens verzichtet.

Die BPUK hat folgende Kriterien für Bagatelländerungen festgelegt:

Änderungen im Sinne der NISV (Verordnung über den Schutz von nichtionisierender Strahlung) von Mobilfunkanlagen führen nicht in jedem Fall zu einer nennenswerten Erhöhung der elektrischen Feldstärke. Um unverhältnismässigen administrativen Aufwand zu vermeiden, wird empfohlen, solche Änderungen unter folgenden Kriterien als Bagatelländerungen zu behandeln und auf eine (ordentliche) Baueingabe zu verzichten:

1. An Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN), an denen der Anlagegrenzwert vor der Änderung im massgebenden Betriebszustand bereits mehr als 50 % ausgeschöpft war, nehmen die berechneten elektrischen Feldstärken nicht zu.

2. An den übrigen Orten liegen die berechneten elektrischen Feldstärken im massgebenden Zustand mindestens 50% unter dem Anlagegrenzwert und nehmen im Vergleich zur vorherigen Situation um weniger als 0.5 V/m zu.

Aufgrund der unsicheren Rechtslage hat der Einwohnergemeinderat entschieden, dass in der Gemeinde Sarnen bis auf Weiteres keine Änderungen von Mobilfunkanlagen im Bagatelländerungsverfahren genehmigt werden. Für künftige Änderungen von Mobilfunkanlagen sind ordentliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen.

Sobald ein rechtsgültiger Entscheid zu den Bagatelländerungsverfahren vorliegt, wird sich der Einwohnergemeinderat Sarnen zu den Bagatelländerungsverfahren erneut vernehmen lassen und das weitere Vorgehen festlegen.

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