Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes tritt am 1. April 2021 in Kraft. Das hat ab dem 1. Januar 2022 Auswirkungen für Arbeitssuchende aus Sempach.
Sempach
Das Stadttor der Gemeinde Sempach. (Archivbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Auf den 1. April 2021 trat die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und dessen Verordnung in Kraft. In der Folge werden die Gemeindearbeitsämter bis spätestens am 31. Dezember 2021 aufgehoben.

Für Stellensuchende der Stadt Sempach hat dies zur Folge, dass sie sich für die Erstanmeldung ab dem 1. Januar 2022 an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Sursee wenden müssen oder die Anmeldung elektronisch durchgeführt werden muss.

Alle notwendigen Unterlagen, auch solche der Arbeitslosenkasse, werden durch das RAV Sursee abgegeben und bearbeitet. Weitere Informationen sind auf der Webseite von Was Wira zufnden.

Ad
Ad