Wie die Gemeinde Ruswil informiert, werden für die fälligen Staats- und Gemeindesteuern per 31. Dezember 2021 keine Fälligkeitsanzeigen versandt.
Das Gemeindehaus Ruswil.
Das Gemeindehaus Ruswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Staats- und Gemeindesteuern 2021 werden am 31. Dezember 2021 zur Zahlung fällig. Die Gemeinde macht daher aufmerksam, dass in diesem Jahr keine Fälligkeitsanzeigen zugestellt werden.

Weicht die gestellte Rechnung von den effektiven Einkommensverhältnissen ab, muss beim Steueramt eine Anpassung der Rechnung verlangt werden.

Wenn es einem nicht möglich ist, den gesamten Betrag bis Ende Jahr 2021 einzuzahlen, dann sollte man mit dem Regionalen Steueramt Ruswil Kontakt aufnehmen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

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