

Neuenkirch ordnet Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes an

Auf Sonntag, 12. März 2023, wird unter dem Vorbehalt einer stillen Wahl die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates (Gemeindepräsidenten) von Neuenkirch angesetzt. Für diese Ersatzwahl ist das stille Wahlverfahren zulässig. Die Wahlvorschläge müssen bis Montag, 23. Januar 2023, 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Neuenkirch eintreffen.
Die Wahlvorschläge sind durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinde Neuenkirch zu unterzeichnen und auf den Wahlvorschlägen sind sowohl für die Vorgeschlagenen wie die Unterzeichnenden Angaben zum Familiennamen und Vornamen, Wohnort mit genauer Adresse und Geburtsjahr zu machen. Für die Vorgeschlagenen ist überdies der Beruf anzugeben.
Erklärung der Wahlannahme und Bereinigung der Wahlvorschläge
Die Vorgeschlagenen haben schriftlich und unwiderruflich zu erklären, dass sie eine Wahl annehmen. Diese Erklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen, ansonsten die Vorgeschlagenen für eine stille Wahl ausser Betracht fallen.
Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge werden diese gemäss Paragraf 31 des Stimmrechtsgesetzes vom Gemeinderat geprüft und allenfalls bereinigt.
Wird nach Bereinigung der Wahlvorschläge nicht mehr als ein Kandidat als Mitglied des Gemeinderates (Gemeindepräsident) vorgeschlagen, so ist er unter Vorbehalt der Wahlgenehmigung und allfälliger Beschwerden in stiller Wahl gewählt.
Im Falle der Urnenwahl richtet sich das Wahlverfahren nach dem Stimmrechtsgesetz vom 25. Oktober 1988. Das Stimmregister wird am Dienstag, 7. März 2023, 18 Uhr, abgeschlossen. Es kann von den Stimmberechtigten eingesehen werden, soweit es nicht zur Kontrolle der Stimmabgaben verwendet wurde.
Allfälliger zweiter Wahlgang ist am 16. April 2023
Die Stimmberechtigten erhalten spätestens am 17. Februar 2023 den Stimmrechtsausweis, alle Kandidatenlisten aufgrund der Wahlvorschläge und eine Blankoliste. Die Stimmberechtigten können bei der Gemeindeverwaltung gegen Vergütung zusätzliche Kandidatenlisten beziehen.
Der Gemeinderat Neuenkirch hat nach Massgabe des Stimmrechtsgesetzes die nötigen Vorkehrungen für die Durchführung der Wahl zu treffen und Farbe, Format sowie Papierqualität der Wahllisten öffentlich bekannt zu machen.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 16. April 2023 statt. Dieser Beschluss wird vom Gemeinderat Neuenkirch öffentlich publiziert.