Die künftigen gemeinnützigen Aktiengesellschaften des Luzerner Kantonsspitals (Luks) und der Psychiatrie (Lups) verfügen nun auch über Statuten. Der Kantonsrat hat diese am Montag genehmigt und dabei den Regierungsrat mit 62 zu 49 Stimmen beauftragt, auf einen Frauenanteil in den Führungsgremien von mindestens 30 Prozent hinzuwirken.
Luzerner Flagge
Luzerner Flagge am Stadthaus in Luzern. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Das Parlament konnte die vom Regierungsrat vorgelegten Statuten nur gutheissen oder ablehnen, aber nicht ändern. Immerhin hat es das Recht, Prüfungsanträge zu stellen.

Pia Engler (SP) und Claudia Huser (GLP) beantragten deswegen, der Regierungsrat solle prüfen, die Statuten mit Bestimmungen zum Geschlechterverhältnis für die Leitungsgremien zu ergänzen. Die Frauen sind heute klar untervertreten. Englers Antrag wurde gutgeheissen, der etwas verpflichtender formulierte Antrag Husers dagegen abgelehnt.

CVP, FDP und SVP lehnten beide Anträge ab. Die Fraktionssprecherinnen und -sprecher bezeichneten das Anliegen zwar als «selbstverständlich», doch gehöre es in die Eignerstrategie.

Gesundheitsdirektor Guido Graf (CVP) warb ebenfalls für eine Ablehnung der Anträge. Die Vorgaben in der Eignerstrategie seien klar, erklärte er. «Das wollen wir umsetzen.»

Hannes Koch (Grüne) sagte dagegen, es sei sinnvoll, dass das wichtige Thema auch in den Statuten verankert sei. Gleiches fanden Heidi Scherrer (FDP) und Claudia Bernasconi (CVP). Die Zeit sei reif, sagten sie.

Das Spital soll Mitte 2021, die Psychiatrie ein Jahr später von öffentlich-rechtlichen Anstalten in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Mit der Umwandlung soll erreicht werden, dass die beiden Gesundheitsversorger freier im Markt agieren können.

So kann das Luzerner Kantonsspital die Mehrheit des Nidwaldner Kantonspitals übernehmen. Die beiden Kantone bilden bereits seit einigen Jahren eine gemeinsame Spitalregion.

Um die Statuten zu genehmigen, musste der Kantonsrat zwei Mal abstimmen. Grund dafür war, dass er nicht nur über die Statuten befinden musste, sondern auch über eine Ergänzung der Statuten, weil diese die zwei AG nicht präzise genug als «gemeinnützig» definierten.

So hatte es der Regierungsrat unterlassen, die Dividenden auf 6 Prozent des Gewinns zu beschränken, ein Fehler, der die beiden AG total 4 Millionen Franken gekostet hätte. Fehlt diese Beschränkung, erhebt der Bund nämlich eine Stempelabgabe.

Dass die Statuten ergänzt werden mussten, sei eine «Unschönheit», sagte Jim Wolanin (FDP), Sprecher der vorberatenden Kommission. Gesundheitsdirektor Graf sagte, der Nachtrag bedeute nicht, dass unsorgfältig gearbeitet worden sei.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ParlamentFDPSVPDie MitteFranken