Wie die Gemeinde Grosswangen informiert, müssen Einwohner ihre Staats- und Gemeindesteuern 2022 bis spätestens zum 31. Dezember 2022 begleichen.
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Die Staats- und Gemeindesteuern 2022 werden am 31. Dezember 2022 zur Zahlung fällig.

Das Regionale Steueramt Ruswil macht Einwohner darauf aufmerksam, dass in diesem Jahr keine Fälligkeitsanzeigen zugestellt werden.

Weicht die gestellte Rechnung von den effektiven Einkommensverhältnissen ab, muss beim Steueramt eine Anpassung der Rechnung verlangt werden.

Ist es Einwohnern nicht möglich, den gesamten Betrag bis Ende Jahr einzuzahlen, dann müssen sie mit dem Regionalen Steueramt Ruswil Kontakt aufnehmen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

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