Wie die Gemeinde Grosswangen schreibt, hat im November 2022 die Sanierung verschiedener Güterstrassen auf dem Gemeindegebiet begonnen.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Grosswangen.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Grosswangen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Grosswangen informiert, saniert seit November 2022 die Unterhaltsgenossenschaft Grosswangen verschiedene Güterstrassen auf dem Gemeindegebiet.

Dabei wird der bestehende Belag grösstenteils mit einem neuen Belag überzogen (Hocheinbau).

Zusätzlich werden die Strassen auf drei Meter Belagsbreite ausgebaut, und die Strassenentwässerung wird, wo notwendig, angepasst.

Die bestehenden Kiesstrassen werden ab Frühling 2023 mit einer neuen ton-/wassergebundenen Verschleissschicht saniert. Die Arbeiten dauern voraussichtlich circa ein Jahr.

Die Strassen Leidenberg, Bruwald – Gishubel – Bubenthal – Hinterfeld, Neumühle – Eihöfli, Hinterfeld, Bergweid, Oberdorf – Leidenberg, Grosshus – Dönihus, Deckehus – Breiten, Eihöfli – Müslen, Huebermoos, Himmelrich – Hiltisrüti und Hofzufahrt Längacher werden saniert und ausgebaut.

Die Strassen müssen temporär komplett gesperrt werden

Während der Vorarbeiten sind die Strassen nur beschränkt und mit Behinderungen befahrbar.

Für den Einbau des Belages müssen die Strassen abschnittsweise komplett gesperrt werden. Nur dadurch kann ein qualitativ hochwertiges Bauwerk garantiert werden.

Die Sperrzeiten werden mit den betroffenen Anstössern jeweils im Voraus abgesprochen und bei den Strassen angeschlagen.

Einschränkungen sollen auf ein Minimum reduziert werden

Die Unterhaltsgenossenschaft Grosswangen und das Ingenieurbüro Bucher + Partner AG, Sursee, sind zusammen mit den beauftragten Baufirmen A. Duss AG, Wolhusen-Fontannen (Asphaltstrassen) und der Paul Hügi GmbH, Schötz (Kiesstrassen) bemüht, dass die Einschränkungen auf ein Minimum reduziert und die Zufahrten zu den Liegenschaften, wenn immer möglich, aufrechterhalten werden können.

Damit ein qualitativ hochwertiges Bauwerk abgeliefert werden kann und frühzeitige Schäden am neuen Belag möglichst vermieden werden können, ist es der Unterhaltsgenossenschaft ein Anliegen, dass die neuen Belagsstrassen nach Belagseinbau bis im Frühling 2024 und vor allem während warmer Tage grundsätzlich nicht beritten werden.

Zusätzlich dürfen keine Kuhfladen liegen bleiben. Nach Verunreinigung sind diese unverzüglich durch den Verursacher abzuschoren oder noch besser abzuwaschen.

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