Grosswangen

    Grosswangen LU: Budget 2027 mit Minus – Steuerfuss bleibt bei 1.85

    Gemeinde Grosswangen
    Gemeinde Grosswangen

    Ruswil,

    Die Gemeindeversammlung in Grosswangen LU entscheidet am 2. Dezember 2026 über das Budget 2027. Es rechnet mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1'173'721.

    Grosswangen LU
    Das Gemeindehaus Grosswangen (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Der Gemeinderat legt den Stimmberechtigten das Budget 2027 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1'173'721 und Investitionsausgaben von brutto CHF 2'852'679 sowie einem Steuerfuss von 1.85 Einheiten vor.

    Einleitung

    Mit dieser Botschaft möchten wir Ihnen den Aufgaben- und Finanzplan 2027 – 2030 mit Budget 2027 der Einwohnergemeinde Grosswangen vorstellen.

    Bei der diesjährigen Budgetierung konnte der Gemeinderat erneut auf einen erfreulichen Rechnungsabschluss des Jahres 2025 zurückblicken. Das positive Ergebnis führte per 31. Dezember 2025 zu einem kumulierter Bilanzüberschuss von CHF 16'396'825. Das operative Ergebnis zeigte einen Aufwandüberschuss von CHF 216'452, welcher gemäss Finanzstrategie als Grundlage für die Budgetierung der Investitionsrechnung dient.

    Der Gemeinderat sah sich dabei mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, insbesondere aufgrund der künftig in den Planjahren anstehenden Investitionskosten für die Erweiterung von benötigtem Schulraum, wie auch für die Sanierung des kommunalen Strassennetzes. Neben diesen Projekten verursacht die kommunale Infrastruktur ständig einen hohen Unterhaltsaufwand gemäss des Immobilienportfolios. So musste der Gemeinderat die daraus entstehenden finanziellen Auswirkungen, vor allem bei der Verschuldung mit verzinslichem Fremdkapital und deren künftigen Auswirkungen auf den Steuerfuss, in seine Überlegungen einfliessen lassen.

    Nach ausführlichen Diskussionen hat der Gemeinderat die folgenden Eckdaten für das Budget 2027 festgelegt:

    Die Ergebnisse der Infrastruktur-Analyse werden vollständig in das Budget Investitionsrechnung bzw. in den Aufgaben- und Finanzplan aufgenommen.

    Vorübergehende Aufwandüberschüsse sind aufgrund des aktuellen Bilanzüberschusses verkraftbar. Allerdings sind grundsätzlich Einnahmeüberschüsse erforderlich, um die anstehenden Investitionen zu finanzieren bzw. der Pro-Kopf-Verschuldung mit verzinslichem Fremdkapital entgegenzuwirken. Daher wird im Aufgaben- und Finanzplan ab 2029 mit einem Steuerfuss von 2.05 Einheiten gerechnet.

    Die Spezialfinanzierungen (SF) werden vor dem Abschluss ausgeglichen, weshalb die Ergebnisse der Spezialfinanzierungen nicht im Gesamtergebnis enthalten sind. Die budgetierten Ergebnisse der einzelnen Spezialfinanzierungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

    Ergebnis Spezialfinanzierung Feuerwehr CHF -394 Ergebnis Spezialfinanzierung Betagtenzentrum Linde CHF -152'065 Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung CHF -147'593 Ergebnis Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft CHF 39'611 Gesamtergebnis (Ertragsüberschuss (-) / Aufwandüberschuss (+)) CHF -260'441 Im Vergleich zum Vorjahresbudget wurde in der Erfolgsrechnung ein tieferer Aufwandüberschuss von CHF 179'773 budgetiert. Nachfolgend werden die grössten Budget-Abweichungen in den einzelnen Aufgabenbereichen im Vergleich zum Vorjahr aufgezeigt:

    Im Aufgabenbereich 2, «Bildung», wurde ein Mehraufwand von CHF 703'214 budgetiert. Dies vor allem aufgrund des gestiegenen Personalaufwandes bei den Lehrpersonen, welcher aufgrund von neuen kantonalen Vorgaben entstanden ist. Tiefere Erträge aus Kantonsbeiträgen sowie höhere Umlagekosten, welche neu definiert wurden, tragen auch zu diesem Mehraufwand bei.

    Im Aufgabenbereich 4, «Betagtenzentrum Linde», wurde bei den Lohnaufwendungen ein Mehraufwand von CHF 462'587 budgetiert. Diese Lohnmehraufwendungen basieren auf Teuerungsanpassungen und Lohnstrukturbereinigungen. Eine höhere Bettenauslastung, höhere BESA-Einstufung, Angebotsausbauten sowie gesetzliche Ausbildungsverpflichtungen erhöhen den Personalbedarf.

    Es werden zusätzliche Ausbildungsplätze in den Bereichen Hauswirtschaft, Verpflegung und technischer Dienst geschaffen. Strenge kantonale Vorgaben zur spezialisierten Demenzpflege und zum Medikamentenmanagement machen qualifiziertes Fachpersonal erforderlich. Zudem wurden vorsorgliche Rückstellungen für den nötigen Personalersatz bei Krankheit und Unfall budgetiert.

    Im Aufgabenbereich 5, «Soziales und Gesundheit», wurde ein Aufwandüberschuss von CHF 676'010 über dem Vorjahres-Budget erfasst. Dies liegt vor allem daran, dass für die Restfinanzierung der Langzeitpflege ein viel höherer Betrag budgetiert werden musste. Höhere Kantonsbeiträge für Sozialversicherungen tragen auch dazu bei.

    Im Aufgabenbereich 7, «Steuern und Finanzen», wurde ein Mehrertrag von CHF 1'251'680 budgetiert. Die Gemeindesteuern wurden aufgrund von aktuellen Zahlen budgetiert und zeigen sich massiv höhere als im Vorjahr. Für die OECD-Erträge konnte aufgrund von kantonalen Berechnungen ein viel höherer Wert budgetiert werden.

    Die Finanzausgleichszahlungen fallen auch höher aus als im Vorjahresbudget. Dieser Ertragsüberschuss wurde angesichts der Aufwandüberschüssen in anderen Aufgabenbereichen nach unten korrigiert.

    Im Aufgabenbereich 8, «Infrastruktur», ist gegenüber dem Vorjahresbudget ein um CHF 316'116 tieferer Aufwand vorgesehen. Die wesentliche Abweichung ist darauf zurückzuführen, dass im Vorjahresbudget ausserordentlich hohe Abrisskosten berücksichtigt wurden. Zudem fällt der budgetierte Unterhaltsaufwand für die Alterswohnungen gegenüber dem Vorjahr deutlich tiefer aus.

    Investitionen

    Für das Jahr 2027 sind Brutto-Investitionsausgaben in Höhe von CHF 2'852'679 vorgesehen. Das operative Ergebnis des Rechnungsabschlusses zeigte einen Aufwandüberschuss von CHF 216'452. Folglich dürfen gemäss Finanzstrategie nur gebundene bzw. dringend benötigte Ausgaben in die Investitionsrechnung aufgenommen werden. Alle Projekte, welche in der Investitionsrechnung erfasst worden sind, wurden vom Gemeinderat akribisch analysiert und diskutiert.

    Der Gemeinderat ist bei sämtlichen Projekten zum Schluss gekommen, dass es ohne diese Investitionen später zu grossen Nachteilen für die Gemeinde führen würde bzw. die Gemeinde ihre Aufgaben alleine gar nicht mehr erfüllen könnte. Nachfolgend sind die grössten budgetierten Einzelbeträge (über CHF 200'000) aus den Investitionen aufgeführt:

    Die Erfassung des kommunalen Strassennetzes in der Zustandsanalyse hat ergeben, dass die Strassenabschnitte «Dorf – Stettenbach, Abschnitt Stettenbach bis Gemeindegrenze» und «Wüschiswil bis Gemeindegrenze» den schlechtesten Zustand aufweisen und somit in diesen Abschnitten der Sanierungsbedarf am grössten ist. Um die Sanierungen planen und ausführen zu können, wurden für den ersten Abschnitt CHF 850'000 und für den zweiten CHF 525'000 budgetiert. Wie im Traktandum 2 beschrieben ist, wird für den Abschnitt Stettenbach – Gemeindegrenze ein Sonderkredit beantragt.

    Der Schulraum verknappt sich zunehmend. Dies wurde an zwei Gemeindeversammlungen und Informationsveranstaltungen bereits offen und detailliert präsentiert. Das Fachbüro Zeitraum Planungen AG aus Luzern empfiehlt, einen Planungskredit in der Höhe von CHF 350'000 für die Schulraumerweiterung ins Budget aufzunehmen. Dieser Betrag wurde für das Budget 2026 genehmigt.

    Aufgrund der aktuellen Entwicklungen konnte die Planung nicht wunschgemäss vorangetrieben werden. Der Gemeinderat geht davon aus, dass im Jahr 2026 Ausgaben von rund CHF 100'000 für die Planung getätigt werden.

    Der nicht verwendete Betrag kann nicht ins Folgejahr übertragen werden. Aus diesem Grund wurden für das Jahr 2027 CHF 250'000 im Budget erfasst. Ein allfällig benötigter Sonderkredit wird im Jahr 2027 vom Gemeinderat beantragt.

    Finanzkennzahlen

    Mit dem vorliegenden Budget können vier von acht Kennzahlen eingehalten werden. Aufgrund der hohen Investitionstätigkeit und der damit verbundenen Fremdfinanzierung können die Kennzahlen «Selbstfinanzierungsgrad», «Selbstfinanzierungsanteil», «Nettoschuld pro Einwohner» sowie «Nettoschuld pro Einwohner ohne Selbstfinanzierung» nicht eingehalten werden.

    Entwicklung der Finanzen

    In den letzten Jahren konnte die Gemeinde Grosswangen stets mit positiven Jahresergebnissen abschliessen, welche die budgetierten Ergebnisse deutlich übertroffen haben. Der Gemeinderat arbeitet daran, die Abweichungen zwischen Budget und Jahresrechnung zu minimieren. Da es auch in Zukunft viele Faktoren geben wird, die vom Gemeinderat nicht beeinflusst werden können, sind Unterschiede zwischen den budgetierten und den tatsächlichen Ergebnissen weiterhin zu erwarten.

    Grössere Investitionen ab 2027

    Das Infrastrukturportfolio der Gemeinde Grosswangen zeigt bis 2030 mehrere Investitionsprojekte, welche im Aufgaben- und Finanzplan berücksichtigt wurden. Insgesamt stehen bis 2030 Investitionsausgaben in der Höhe von rund Mio. CHF 28.491 an. Dabei ist auch die Schulraumerweiterung berücksichtigt.

    Kontrollbericht kantonale Finanzaufsicht

    Der Kontrollbericht der kantonalen Finanzaufsicht vom 5. Mai 2026 zum Aufgaben- und Finanzplan für die Periode 2026 – 2029 und zum Budget 2025 wird den Stimmberechtigten wie folgt eröffnet:

    «Die kantonale Aufsichtsbehörde hat geprüft, ob das Budget 2026 sowie der Aufgaben- und Finanzplan 2026 – 2029 mit dem übergeordneten Recht, insbesondere mit den Buchführungsvorschriften und den verlangten Finanzkennzahlen, vereinbar sind und ob die Gemeinde die Mindestanforderungen für eine gesunde Entwicklung des Finanzhaushaltes erfüllt. Sie hat gemäss Bericht vom 5. Mai 2026 keine Anhaltspunkte festgestellt, die aufsichtsrechtliche Massnahmen erfordern würden.»

    Bericht der Controlling-Kommission an die Stimmberechtigten

    Als Controlling-Kommission haben wir den Aufgaben- und Finanzplan für die Periode vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 und das Budget (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) inkl. Steuerfuss sowie die politischen Leistungsaufträge für das Jahr 2027 der Gemeinde Grosswangen beurteilt.

    Unsere Beurteilung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch Finanzhaushalt der Gemeinden, Kapitel 2.5 Controlling.

    Gemäss unserer Beurteilung entsprechen der Aufgaben- und Finanzplan sowie das Budget den gesetzlichen Vorschriften. Die aufgezeigte Entwicklung der Gemeinde erachten wir als angespannt.

    Aufgrund der geplanten Investitionen, insbesondere in den Schulraumbau, verschlechtert sich die finanzielle Situation der Gemeinde. Trotz einer allfälligen Steuererhöhung werden die Grenzwerte verschiedener Finanzkennzahlen überschritten, beispielsweise bei der Pro-Kopf-Verschuldung mit rund CHF 9'000 statt CHF 3'000. Wir empfehlen dem Gemeinderat, sich bei der Schulhauserweiterung auf den notwendigen Schulraum zu beschränken und die weitere Planung an den finanziellen Möglichkeiten der Einwohnergemeinde auszurichten. Gleichzeitig soll eine weitsichtige Planung sichergestellt werden, damit auch der nächsten Generation ausreichende finanzielle und gestalterische Handlungsspielräume erhalten bleiben.

    Der vom Gemeinderat vorgeschlagene Steuerfuss von 1.85 Einheiten beurteilen wir als notwendig.

    Wir empfehlen, das vorliegende Budget mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1'173721 inkl. einem Steuerfuss von 1.85 Einheiten, Investitionsausgaben von brutto CHF 2'852'679 sowie den politischen Leistungsaufträgen zu genehmigen.

    Der Gemeinderat hat den Aufgaben- und Finanzplan 2027 – 2030 und das Budget 2027 verabschiedet und beantragt:

    1.1 Kenntnisnahme des Berichts der Controlling-Kommission zum Aufgaben- und Finanzplan mit Budget und Steuerfuss
    1.2 Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan 2027 – 2030
    1.3 Beschluss über das Budget 2027 mit Steuerfuss

    Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen zur Einsichtnahme auf (gemäss § 22 des kantonalen Stimmrechtsgesetzes). Jeder Haushalt erhält die Botschaft des Gemeinderates zugestellt.

    Weitere Exemplare können bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Ein Budgetauszug mit detaillierten Informationen kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Alle Unterlagen können auch auf der Website heruntergeladen werden.

    Stimmberechtigt sind alle stimmfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Grosswangen haben und nicht aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

    Die Parteiversammlungen zur Vorbesprechung der Gemeindeversammlung finden statt:
    Die Mitte: Mo, 23. November 2026, 19.30 Uhr, Gasthaus zum Ochsen
    FDP.Die Liberalen: Di, 17. November 2026, 20.00 Uhr, Gasthaus zum Ochsen
    SVP: Do, 26. November 2026, 19.30 Uhr, Gasthaus zum Ochsen

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