Wie die Gemeinde Untereggen bekannt gibt, wird ein Konzept für Unterflurbehälter zur Abfallentsorgung geprüft, welches den Komfort für Bürger erhöhen könnte.
Abfall
Abfall. (Symbolbild) - Pixabay
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Unterflurbehälter ermöglichen, dass Einwohner ihre Abfallsäcke nicht an einem fixen Wochentag bereitstellen müssen, sondern in zentralisierte Behälter an allen Werktagen einwerfen können.

Ein Unterflurbehälter wird für durchschnittlich 50 Haushalte erstellt.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass dieses System den Komfort für den Service public in diesem Bereich verbessern kann.

Er hat die Kosten für die Erarbeitung eines Konzeptes ins Budget 2022 aufgenommen und NRP Ingenieure AG den Auftrag erteilt, ein Konzept für die Einführung von Unterflurbehältern fürs ganze Gemeindegebiet zu erstellen.

Fahrversuche und Gespräche mit Grundeigentümern geplant

Der Entwurf für das Konzept liegt inzwischen vor. Nun muss das Konzept auf seine Machbarkeit überprüft werden.

Dafür werden in den nächsten drei Monaten (Stand 15. Juli 2023) einzelne Fahrversuche durch das von der A-Region beauftragte Transportunternehmen durchgeführt.

Dann erfolgen je nach Ergebnis der Fahrversuche konkrete Gespräche mit einzelnen Grundeigentümern, welche um Land für Unterflurbehälter angefragt werden.

Die Grundeigentümer werden für Standorte auf privatem Grund entschädigt. Nach all diesen Abklärungen wird das Konzept finalisiert.

Gemeinderat sieht Beantragung eines Sammelkredits vor

Das bereinigte Konzept muss der A-Region zur Genehmigung eingereicht werden, weil diese der Gemeinde für jeden Unterflurbehälter Beiträge ausrichtet und die Disposition der Fahrzeuge sicherstellen muss.

Schliesslich plant der Gemeinderat, mit dem Budget 2024 in der Investitionsrechnung einen Sammelkredit zu beantragen, um innerhalb der nächsten drei Jahre in der ganzen Gemeinde Unterflurbehälter zu installieren.

Beim heutigen Kenntnisstand ist von Aufwendungen von rund 150'000 Franken zulasten der Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung zu rechnen.

Das heisst, die Kosten werden aus den Rückerstattungen der A-Region für Separatsammlungen und der Kehrichtgrundgebühren bezahlt.

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